Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung bis 31. Oktober 2020 verlängert

Die Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung wurde seitens der Hessischen Landesregierung nunmehr bis zum 31. Oktober 2020 verlängert.

 

Damit gelten die zurzeit bekannten Regelungen, z. B. hinsichtlich von Aufenthalten im öffentlichen Raum, den Besuch von Restaurants und Geschäften, die Maskenpflicht, privaten Veranstaltungen usw. entsprechend fort.

 

Fragen und Antworten zu den wichtigsten Regelungen erhalten Sie diesbezüglich auf der Internetseite der Hessischen Landesregierung unter nachfolgendem Link:

 

https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/fragen-und-antworten-zu-den-wichtigsten-regelungen

 

Die aktuelle Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung kann unter nachfolgendem Link eingesehen werden:

 

https://www.hessen.de/sites/default/files/media/hessen.de_land/cokobev_stand_01.08.pdf

 

Für Detailfragen, z. B. hinsichtlich der Durchführung privater Veranstaltungen, evtl. erforderlicher Hygienekonzepte u. ä., steht Ihnen gerne das Gesundheitsamt Region Kassel unter der einheitlichen Behördenrufnummer (0561) 115 oder per E-Mail unter