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Amtliche Bekanntmachung: 1. Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührenordnung für die Vergabe von Räumen in den Gemeinschaftshäusern der Stadt Immenhausen vom 17.06.2013

Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21. Juni 2018 (GVBL. S. 291), der §§ 1 bis 5a, 9 bis 12 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 24.03.2013 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28.05.2018 (GVBl. S. 247), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Immenhausen in ihrer Sitzung am 10.04.2019 folgende 1. Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührenordnung für die Vergabe von Räumen in den Gemeinschaftshäusern der Stadt Immenhausen vom 17.06.2013 beschlossen:


Artikel I

§ 2 Ziffer 1 erhält folgende Fassung:

Die Räume der Gemeinschaftshäuser werden nach der Reihenfolge der Voranmeldung und des Antragseinganges überlassen. Voranmeldungen für bestimmte Überlassungstermine werden frühestens ein Jahr vorher angenommen. Bei frühzeitiger Anmeldung ist das Entgelt für die Benutzung nach der Benutzungsordnung zu entrichten, die zum Zeitpunkt der Benutzung gilt.

 

§ 3 Ziffer 1 erhält folgende Fassung:

(….) Ziffer 1.1 bis einschließlich 1.6 bleiben unverändert.

Dem Veranstalter stehen die überlassenen Räumlichkeiten zur einmaligen Benutzung ab 10.00 Uhr zur Verfügung und müssen am darauffolgenden Tag bis spätestens 10.00 Uhr wieder geräumt sein. Verzögert sich die Übergabe durch Verschulden des Veranstalters, so werden die zusätzlichen Arbeitsstunden des Hauswarts in Rechnung gestellt. Bei mehrtägigen Veranstaltungen ist der Veranstalter für die Zwischenreinigung der Räume einschließlich der Toilettenanlagen selbst verantwortlich. Die Räumlichkeiten sind dem Hauswart besenrein zu übergeben. Sollte der Bodenbelag Klebespuren aufweisen, sind diese zu entfernen. Die Tische sind ggf. abzuwischen und mit den Stühlen in dem hierfür vorgesehenen Raum abzustellen. Sofern Gläser und Geschirr benutzt wurden, sind diese mit der vorhandenen Geschirrspülmaschine zu reinigen und wieder in die vorgesehenen Schränke bzw. Behältnisse zu räumen. Bei übermäßigen Verschmutzungen wird ein Reinigungsentgelt nach dem tatsächlichen und personellen Aufwand erhoben. In den Gemeinschaftsräumen der Kasseler Straße 34 und Schulplatz 1 ist besondere Rücksicht auf die Mieter zu nehmen. Es dürfen daher hier keine Veranstaltungen durchgeführt werden, die den Anschein übermäßiger Lärmentwicklung erwarten lassen. Der Magistrat behält sich daher die Erlaubnis einer Überlassung der Gemeinschaftsräume im Einzelfall vor.

 

§ 4 wird ersatzlos gestrichen:

Der bisherige § 5 wird § 4, § 6 wird § 5, § 7 wird § 6, § 8 wird § 7, § 9 wird § 8.

 

Artikel II

Diese 1. Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührenordnung für die Vergabe von Räumen in den Gemeinschaftshäusern der Stadt Immenhausen tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.

Die Benutzungs- und Gebührenordnung wird hiermit ausgefertigt.

 

Immenhausen, den 10.04.2019

 

Der Magistrat der Stadt Immenhausen

 

Ute Krug                      (Dienstsiegel)

Erste Stadträtin

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Immenhausen
Di, 23. April 2019

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