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Beschwerden über freilaufende Hunde

In der letzten Zeit erhalten wir wieder vermehrt Beschwerden über Hundehalter/innen, deren Tiere unangeleint in der Feldgemarkung auslaufen. Hierdurch sehen sich insbesondere Fußgänger, Radfahrer und Jogger belästigt oder gar gefährdet, da viele Hundehalter/innen ihre Führungsfähigkeiten gegenüber dem Hund leider etwas überschätzen und dieser dann doch nicht so gut hört, wie gedacht. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass der/die Führer/in eines Hundes im Bedarfsfall immer unmittelbar auf den Hund einwirken können muss. Bitte bedenken Sie dabei auch, dass es viele Menschen gibt, die sich vor Hunden ängstigen. Auch wenn Sie (leider) der weit verbreiteten Meinung sind: „Keine Angst! Mein Hund macht nichts, der will nur spielen!“, sind Hunde so auszuführen, dass von ihnen keine Gefahr für andere Tiere oder Menschen ausgehen kann. Auch ein gutmütiger Hund kann einmal zubeißen oder unvermittelt auf die Straße laufen und so einen Verkehrsunfall herbeiführen. Schon aus haftungsrechtlichen Gesichtspunkten sollten Sie ihren Hund deshalb nur unter direkter Aufsicht ausführen, um im Bedarfsfall sofort auf ihn einwirken zu können.


Fachbereich IV - Soziale und staatliche Aufgaben