Auszüge aus der Niederschrift der öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 7. September 2017

im Stadtverordnetensitzungssaal im Rathaus



Teil A – Ohne Beratung


Vorlage 45/2017

Mitteilungen der Verwaltung
 

Bürgermeister Schützeberg trägt die nachstehenden Mitteilungen vor:

 

Holzhäuser Heckethaler 2017

Der Wettbewerb zum Nordhessischen Literaturpreis „Holzhäuser Heckethaler“ 2017 zum Thema „Komische Vögel“ ist seit dem 15. August beendet.

An dem Wettbewerb 1 / für alle ab 14 Jahre

haben sich 250 Personen mit ebenso viel Texten beteiligt. Davon kamen 46 Teilnehmer aus Österreich, 3 aus der Schweiz, 1 aus Frankreich, 1 aus Portugal und 1 aus Spanien.

An dem Wettbewerb 2 / Altersgruppe 14-29 Jahre aus Hessen

haben sich nur 8 Personen mit 15 Texten beteiligt. Die Teilnehmer kamen aus Freiburg (geb. in Fulda), Groß-Gerau, Göttingen (geb. in Fritzlar), Neckarsteinach, Frankfurt, Kassel, Vellmar und Trendelburg.

 

Die Preisverleihung wird am Samstag, 28. Oktober 2017, um 15.00 Uhr, im Bürgerhaus Holzhausen stattfinden. Diesmal werden auch die Holzhäuser Vereine eingebunden sein und für den Imbiss sowie die Getränkeausgabe sorgen. Die musikalische Begleitung übernimmt der Shanty-Chor Holzhausen.

 

 

Festlegung des Termins für den Neujahrsempfang der Stadt auf den 20.01.2018

Der Neujahrsempfang 2018 der Stadt Immenhausen ist für den 20.01.2018 um 15.00 Uhr in der Jahnturnhalle geplant. Die Einladungen hierzu werden voraussichtlich Ende November versandt.

 

 

Mitteilung über Sachstand zur Vorlage 13/2017 (Antrag der SPD-Fraktion über die Einrichtung von Betreuungseinrichtungen im Kindergarten Kirchweg ab 15.30 Uhr (bzw. freitags ab 14.30) bis 17.00 Uhr sowie von 07.00 Uhr bis 07.30 Uhr für Grundschulkinder der Lilli-Jahn-Schule)

 

Da zum Kindergartenjahr 2017/2018 die Zusammenführung der beiden Kindergärten Albert-Schweitzer-Straße und Kirchweg zur Kita Kleine Immen und die Beantragung einer entsprechenden Betriebserlaubnis für die geplanten sieben Gruppen im Vordergrund stand, können die gewünschten Planungen erst jetzt in Angriff genommen werden.

Nach einer Rücksprache mit dem Jugendamt des Landkreises Kassel ist die grundsätzliche Einrichtung von Hortplätzen in unserer Kindertagesstätte Kleine Immen möglich.

Notwendig dafür ist die Änderung der Betriebserlaubnis, bei der die Vorlage eines Betreuungskonzeptes durch die Kita gefordert wird. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine entsprechende Betreuung durch die Erzieherinnen gegeben sein muss sowie altersentsprechende Möbel und auch Spielmaterialien zur Verfügung stehen und dem Alter entsprechend auch für Jungen und Mädchen getrennte Toiletten.

Das Jugendamt hat in diesem Zusammenhang vorgeschlagen, man solle versuchen, die benötigte zusätzliche Betreuung über die Schule sicherzustellen, Stichwort „Pakt für den Nachmittag“.

Eine Rückfrage bei der Grundschule, Frau Enders, ergab, dass bereits eine Fachberaterin vom Schulamt in der Schule gewesen sei, und dass die entsprechende Antragstellung doch etwas kompliziert ist. Wenn überhaupt, käme für die Lilli-Jahn-Schule das Profil I Ganztag in Frage.

Ob damit gleichzeitig die Ausweitung der Betreuungszeiten einhergeht, ist fraglich.

Eine Rückfrage bei der Vorsitzenden des Fördervereins, Frau Dr. Münch, ergab, dass keine konkreten Planungen für die Ausweitung von Betreuungszeiten vorliegen und eine frühere Abfrage des Bedarfs für zusätzliche Betreuungszeiten recht gering ausgefallen sei, ca. 4 Kinder.

Lt. Auskunft von Frau Aust, Leiterin der Kita, kann man sich dort durchaus vorstellen, maximal 5 Grundschulkinder während der Modulzeiten 1 (07.00 Uhr bis 07.30 Uhr) und 3 (15.00 Uhr bis 17.00 Uhr) zu betreuen. Da während der Modulzeiten bereits jetzt Kinder im Alter von 2 bis 6 Jahren betreut werden, vergrößert sich die zu betreuende Altersspanne dann auf 2 bis 10 Jahre.

Während des Frühmoduls stehen zwei Betreuungskräfte zur Verfügung, angemeldet sind derzeit 19 Kinder. Für das Nachmittagsmodul ab 15.00 Uhr sind 12 Kinder angemeldet. Auch wenn nicht alle Kinder regelmäßig anwesend sind, wäre für das Nachmittagsmodul eine zweite Betreuungskraft notwendig.

Die Kita sieht sich nicht in der Lage, Hausaufgabenbetreuung zu übernehmen. Gleichwohl könnte ein Raum zur Verfügung gestellt werden, in der die Kinder selbständig ihren Hausaufgaben nachgehen können.

Probleme hinsichtlich der benötigten Betreuungszeiten und der zu zahlenden Gebühren ergeben sich freitags. Die Grundschulbetreuung endet dann um 14.30 Uhr, das Betreuungsmodul 3 in der Kita beginnt erst um 15.00 Uhr. Man könnte trotzdem die Pauschale von 30,-- € ansetzen (4 Tage Betreuung ab 15.30 Uhr obwohl das Modul bereits um 15.00 Uhr beginnt, zum Ausgleich dafür 1 Tag Betreuung ab 14.30 Uhr).

Auf dem Schulweg, dem Weg von der Schule zur Kita und von der Kita nach Hause wären die Kinder gesetzlich unfallversichert.

Da z.Zt. die Gebührenfreistellung der Kitakinder in Bezug auf Betreuungsjahre und Betreuungsstunden beim Land Hessen diskutiert wird, werden in diesem Zusammenhang gegebenenfalls auch die Modulzeiten in den städtischen Kitas angepasst werden müssen.

Sofern nichts dagegen spricht, wird zum 1.1.2018 eine Betriebserlaubnisänderung beantragt, die die Betreuung vom 22. Lebensmonat bis zum Ende der Grundschulzeit beinhaltet. Vorgehalten werden sollten zunächst je 5 Betreuungsplätze während der Modulzeiten 1 und 3.

Umsetzung des Maßnahmenkataloges zur Barrierefreiheit

Wie mit Schreiben der ev. Kirchengemeinde Immenhausen mitgeteilt, wird die Errichtung eines behindertenfreundlichen Zugangs zur Kirche nunmehr umgesetzt. Die Arbeiten können vermutlich Ende Oktober 2017 bereits beginnen. Die geplante Maßnahme wurde in den GEMEINDE-NACHRICHTEN (Ausgabe 2/2017 S.8) mit einer Planungsskizze öffentlich bekannt gegeben. Zur Finanzierung haben Immenhäuser Bürgerinnen und Bürger in erheblichem Maße durch Ihre Spenden beigetragen.

Wir danken der Kirchengemeinde für die Unterstützung und können feststellen, dass ein weiterer wichtiger Schritt für die barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Bereiches in Immenhausen erfolgt.

 

 

Erschließung des Baugebietes „Frettholz 4. BA“

Der Auftrag zur Erschließung des genannten Baugebietes wurde an die Firma Johann Wachenfeld GmbH & Co. KG, Korbach vergeben. Mit den baulichen Arbeiten zur Herstellung der Kanal- und Wasserleitung wurde bereits diese Woche begonnen. Insgesamt werden mit der Maßnahme bis zu 11 neue Baugrundstücke geschaffen. Die Vermarktung der Flächen hat bereits begonnen. Erste Anfragen liegen bereits vor.

Das Investitionsvolumen für die genannte Maßnahme beträgt insgesamt ca. 452.000,00 EUR einschl. des voraussichtlichen Straßenendausbaus in 2018. Hinzu kommen noch Ingenieurgebühren und die Kosten für Vermessung und Ankauf der Grundstücke im Umlegungsverfahren. Da der 3. Bauabschnitt weitestgehend bebaut ist, wird auch der Endausbau in diesem Abschnitt erfolgen. Die Kosten hierzu belaufen sich auf ca. 75.000,00 EUR. Betreffend der Baugrundstücke wird zeitgleich ein Bodenordnungsverfahren durchgeführt. Mit dessen Abschluss wird bis Ende des Monats gerechnet.

 

 

Aktueller Stand zum Verkauf von Baugrundstücken im Baugebiet „Wildgrabenweg“ im ST Mariendorf

In 2016 wurden 2 Kaufverträge und in 2017 bereits 4 Kaufverträge für das Baugebiet „Wildgraben“ abgeschlossen. 2 Grundstücke sind aktuell reserviert. Somit sind derzeit noch 4 Grundstücke verfügbar.

Das Baugebiet könnte noch um einen weiteren Bauabschnitt erweitert werden. Hier könnten dann noch ca. 15 weitere Bauplätze entstehen.

 

 

Beginn der Kinderfeuerwehr ab September 2017

Ab September 2017 gibt es sie wieder: Die Kinderfeuerwehr der Stadt Immenhausen für alle Kinder im Alter von 6 – 10 Jahren für alle 3 Stadtteile.

Jeden 2. Freitag von 15:30 bis 16:30 Uhr in einem der Feuerwehrhäuser Holzhausen, Mariendorf und Immenhausen. Gestartet wird am 08. September 2017 in Holzhausen und in der o.g. Reihenfolge wird alle zwei Wochen der Standort gewechselt.

Die Kinderfeuerwehr ist eine neue Möglichkeit der Freizeitgestaltung, die sinnvoll, abwechslungsreich und lehrreich zugleich ist. Es soll gespielt, gebastelt, gemalt, Brandschutzerziehung, Sport, Verkehrserziehung, Umweltschutz und vieles mehr kindgerecht beigebracht und erklärt werden.

Auch wird der ein oder andere Ausflug geplant, wie z.B. Besichtigung der Leitfunkstelle Kassel oder auch anderer Organisationen. Hierzu dürfen Eltern die Kinder gern begleiten.

Durch die Rotation in den Feuerwehrhäusern wird die Struktur nähergebracht und der Übergang zur Jugendfeuerwehr erleichtert.

Und zum Schluss darf der SPASS nicht zu kurz kommen, denn es gibt doch nichts schöneres, wie mit Freunden die Freizeit zu verbringen.

Die Betreuer der Kinderfeuerwehr sind:

Hobein (0173-1316661)

Seeger (0174-9141125)

Daniela Reuse (0172-5814528)

 

 

Aktueller Stand zum Breitbandausbau

Zur Analyse der Versorgungssituation in Immenhausen wurde ein Markterkundungsverfahren durchgeführt. Die Auswertung zeigt, dass durch den eigenwirtschaftlichen Ausbau innerhalb der nächsten drei Jahre eine nahezu flächendeckende Versorgung mit 30 Mbit/s erreicht wird. Die Stellung eines Förderantrags ist daher unter derzeitigen Vorgaben weitestgehend ausgeschlossen. (Konfrontation mit ACO). Um die Versorgungssituation dennoch langfristig zu verbessern, wird die Fa. Micus in Zusammenarbeit mit den Kommunen alternative Vorgehensweisen zum Förderverfahren angehen, um dem Ziel eines flächendeckenden Glasfasernetzes (FTTB) entgegenzuarbeiten. Vorrangig sollen hierbei eigenwirtschaftliche Lösungen von Netzbetreibern betrachtet werden. Zur Aufnahme eigenwirtschaftlicher FTTB-Ausbauaktivitäten sollte ein Interessenbekundungsverfahren mit anschließenden Versorger, Anbietergesprächen durchgeführt werden.

Die interkommunale Zusammenarbeit der Kommunen soll hierbei auch zukünftig weitergeführt werden, um bestehende und sich ergebende Synergieeffekte nutzen zu können.

 

 

Salzpipeline Oberweser – Raumordnungsverfahren

Bezugnehmend auf das z. Zt. neuerlich durchgeführte Raumordnungsverfahren wurden die beim RP ausliegenden Planunterlagen geprüft. Seitens der durch die Stadt Immenhausen zu beachtenden Belange ergeben sich zum Trassenverlauf und dem vorgesehenen Speicherbecken fachlich keine Hinweise. Der Trassenverlauf tangiert weder den Gemarkungsbereich noch sind die Wasserschutzgebiete betroffen. Eine eigene Stellungnahme ist somit entbehrlich. Eine politische Bewertung bleibt den Fraktionen vorbehalten.

 

 

Keine Nachspeisung von Wasser beim Wassertretbecken bei der Freizeitanlage „Glück-Auf“

Derzeit kann keine Nachspeisung von Wasser beim Wassertretbecken und den Toilettenanlagen bei der Freizeitanlage „Glück-Auf“ erfolgen, da die Wasserleitung zwischen Quelle und Hochbehälter schadhaft ist. Ende Oktober, Anfang November soll voraussichtlich das Leck gesucht werden.

Die Freizeitanlage kann daher aktuell nur eingeschränkt genutzt werden.

 

 

Antrag auf Gewährung eines Zuschusses aus dem Landesausgleichsstock

Die Stadt Immenhausen hatte mit Schreiben vom 28.09.2016 erstmals Leistungen aus dem Landesausgleichsstock gemäß § 58 FAG beantragt, weil nach den vorliegenden Jahresabschlüssen der Jahre 2009, 2010 und 2012 folgende unvermeidbare Fehlbeträge entstanden waren:

2009 - 31.306,50 €

2010 - 1.224.770,77 €

2012 - 286.736,68 €.

In den letzten Jahren hatte sich die Stadt Immenhausen durch vielfältige Maßnahmen bemüht, wieder einen ausgeglichenen Haushalt zu erhalten (u.a. mehrfache Erhöhung der Hebesätze zur Steigerung der Steuerkraft und Einführung neuer Entgelte sowie Erhöhung der Gebühren). Dem Antrag wurden umfangreiche Unterlagen beigefügt.

Das Regierungspräsidium Kassel hat nun unseren Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus dem Landesausgleichstock vom 28.09.2016 am 13.06.2017 abgelehnt. Begründet wurde die Ablehnung mit der Tatsache, dass die Stadt eine Deckung der Fehlbeträge aus den Jahren 2009, 2010 und 2012 bereits in 2014 erreicht hatte. Dieser Sachverhalt war dem Landkreis Kassel jedoch bereits bei der Antragsstellung bekannt und trotzdem wurden noch sehr viele weitergehende Unterlagen nachgefordert. Dieser Umstand wurde dem Landkreis, Regierungspräsidium Kassel, Hessischen Städte- und Gemeindebund und dem Land Hessen nochmals in einem Schreiben der Stadt am 28.06.2017 mitgeteilt und eine Änderung der Entscheidung beantragt. Es wurde insbesondere darauf verwiesen, dass nach den bestehenden Richtlinien eine Förderung möglich wäre und die Stadt Immenhausen letztlich vorbildlich gehandelt hat. Würden wir der Argumentation des RP Kassels folgen, hätte die Stadt eine Zuweisung erhalten, wenn wir weiter defizitär wären. Leider ist das RP Kassel in dem Schreiben vom 11.07.2017 auf die Begründung der Stadt nicht eingegangen bzw. ist die Begründung des RP´s aus unserer Sicht nicht schlüssig. Das Regierungspräsidium bleibt daher bei seiner ablehnenden Entscheidung. Weiter heißt es: „Ich kann verstehen, dass die Antragsbearbeitung aus ihrer Sicht nicht optimal verlaufen ist und sie sich eine schnellere Entscheidung ohne den im Ergebnis vermeidbaren Aufwand gewünscht hätten. Ich bitte sie daher um Verständnis, dass der Landrat, der selbst nicht über den Antrag entscheidet, zunächst alle relevanten Daten ermittelt hat, um so auch für eine reibungslose Bearbeitung zu sorgen. Dass sich dies im Fall der Stadt Immenhausen im Nachhinein als entbehrliche Mehrarbeit erwiesen hat, ist zwar bedauerlich, im Einzelfall aber nicht immer auszuschließen.“

 

 

Informationen über den Kassenkreditbestand der Stadt Immenhausen im Rahmen der Einführung eines Entschuldungs- und Investitionsprogrammes des Landes Hessen im Zusammenhang mit der WIBank

Aus den Medien war bereits zu entnehmen, dass das Land Hessen eine deutschlandweit einmaliges Entschuldungs- und Investitionsprogramm konzipiert, dass einen Wendepunkt bei der Planung der Liquidität und Inanspruchnahme von Liquiditätskrediten durch die Hess. Kommunen bedeuten soll. Aktuell wurden die Kassenkreditbestände der einzelnen Kommunen abgefragt. Unsere Stadt hat der WIBA aufgrund der aktuell guten Finanzlage am 01.08.2017 mitteilen müssen, dass aktuell kein Kassenkredit in Anspruch genommen werden muss. Am 01.01.2017 betrug der Betrag noch 1.067.783 Euro.

In 2017 wurde bisher der Kassenkredit deutlich geringer als in Vorjahren in Anspruch genommen. Der Grund lag auch darin, dass bereits Anfang Januar 2017 ein Darlehen aus dem Hess. Investitionsfonds, Abt. B., in Höhe von 1,5 Mio. Euro zugeteilt wurde.

Nach den bisherigen Mitteilungen soll die HESSENKASSE die Schulden der Kassenkredite zum 01. Juli 2018 übernehmen. Das Land soll dann die Entschuldung organisieren und einen Finanzierungsanteil in mindestens derselben Höhe wie der Eigenbeitrag der Kommune erbringen. Der Betrag der Kommune soll bei 25 Euro pro Einwohner und Jahr betragen (das wären ca. 172.500 Euro/Jahr für unsere Stadt). Da wie beschrieben unsere Kommune aktuell keinen Kassenkredit in Anspruch nimmt, fällt unsere Kommune offenbar erneut durch das „Raster“. Das Land Hessen will außerdem 500 Mio. Euro für ein Investitionsprogramm zugunsten finanzschwacher oder strukturschwacher und zugleich sparsamer Kommunen, die keinen Kommunal-Dispo in Anspruch nehmen mussten, auflegen. In welcher Weise und wann dieses Programm aufgelegt wird, steht derzeit noch nicht fest.

Im Ergebnis bleibt zunächst festzuhalten, dass die Kommunen, die ordentlich Schulden in der Vergangenheit gemacht haben (z. B. Bad Karlshafen) überdurchschnittlich vom Land belohnt werden und die Kommunen, die wie unsere Stadt gut und solide gewirtschaftet haben, offenbar deutlich schlechter vom Land Hessen „bedient“ werden.

 

 

Information über die Informationsveranstaltung der Grundstückseigentümer zum Bebauungsplan Nr. 40, Kampweg

Am 25.07.2017 hat eine Informationsveranstaltung der Grundstückseigentümer zum Bebauungsplan Nr. 40 „Kampweg“ stattgefunden.

Die Versammlung verlief recht harmonisch und ohne Probleme. Der Entwurf des Bebauungsplanes ist für Ende August 2017 zur Beteiligung nach § 3 (2) und 4 (2) vorgesehen. Im Rahmen der Offenlegung können innerhalb eines Monats entsprechende Hinweise und Bedenken im Verfahren eingebracht werden.

 

 

Jahresrechnung 2016 aufgestellt

Der Magistrat hat in seiner Sitzung am 24.08.2017 die Jahresrechnung 2016 gemäß § 112 Abs. 9 HGO und §§ 44 ff GemHVO aufgestellt. Wann eine Prüfung durch die Revision des Landkreises Kassel erfolgen kann, ist aufgrund der Vielzahl der aktuell eingehenden Jahresrechnungen anderer Kommunen im Landkreis Kassel aus Vorjahren, nicht zu sagen.

 

 

Vorlage 46/2017

Einbringung der 1. Nachtragssatzung mit –haushaltsplan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2017 gemäß § 97 Abs. 1 i.V.m. § 98 HGO

 

Auf die Erläuterungen in der Einladung wird verwiesen.

FBK Obermann gibt Erläuterungen zu den Veränderungen im Gesamtergebnis- und Finanzhaushalt und erläutert die einzelnen Ansätze mit Hilfe einer Power-Point-Präsentation.

FBK Obermann weist darauf hin, dass die heutige Information auch als Bericht nach § 28 GemHVO über den Haushaltsvollzug anzusehen ist.

Bürgermeister Schützeberg stellt fest, dass die 1. Nachtragssatzung 2017 mit -haushaltsplan und Anlagen somit gemäß § 97 Abs. 1 i. V. m. § 98 HGO als eingebracht gilt.

Stadtverordnetenvorsteher Desel kritisiert Bürgermeister Schützeberg, dass in diesem Nachtragshaushalt neue Themen wie Feuerwehr und Glasmuseum enthalten seien, für die er sich eine separate Beratung gewünscht hätte. Darüber hinaus wäre er aus der Bevölkerung zur Ansiedlung eines Einkaufsmarktes angesprochen worden, wo er keinerlei Informationen von Bürgermeister Schützeberg erhalten habe. Der betroffene Grundstückseigentümer fühle sich unter Druck gesetzt, was lt. Stadtverordnetenvorsteher Desel nicht in Ordnung wäre.

 

 

Teil B – Mit Beratung

 

Die Vorlagen 42/2017 und 43/2017 wurden in der Stadtverordnetenversammlung am 20.06.2017 aus zeitlichen Gründen auf diese Sitzung verschoben.

 

 

Vorlage 42/2017

Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag der Fraktion FL Immenhausen zum Projekt „Hessen Aktiv: Die Klimakommunen“

 

Auf den der Einladung beigefügten Antrag wird verwiesen. Diesen trägt StV. Fehling (FL) im Wortlaut vor.

Der Vorsitzende des HFA, Carsten Seeger (FLI), berichtet über die Beratungen und trägt die einstimmig gefasste Beschlussempfehlung, den Antrag in der vorliegenden Form anzunehmen vor. Weiterhin teilt er mit, dass auch der ABSA hierüber beraten hat und einstimmig empfohlen wurde, dem Antrag zuzustimmen.

Die SPD-Fraktion und die CDU-Fraktion signalisieren Zustimmung.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, den Antrag der Fraktion FL Immenhausen zum Projekt „Hessen Aktiv: Die Klimakommunen“ in der vorliegenden Form anzunehmen.

Dafür: 19

Dagegen: 0

Enthaltungen: 0

 

 

Vorlage 43/2017

Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag der SPD-Fraktion zur Verbesserung der Breitbandversorgung in Immenhausen - Stadtteil Holzhausen

 

Auf den der Einladung beigefügten Antrag wird verwiesen.

StV. Perndl (SPD) teilt mit, dass sich in den letzten drei Monaten seit der Antragsstellung der SPD-Fraktion, einiges im Bereich Breitband getan habe. Vor 25 Minuten habe er unter den Mitteilungen vom Bürgermeister erfahren, dass es eine Firma Micus gebe, die ein Markterkundungsverfahren durchgeführt habe und hier bereits tätig gewesen wäre. StV. Perndl kritisiert Bürgermeister Schützeberg, dass er diese Information im Vorfeld nicht an die Fraktionen weitergereicht habe. Seinen Redebeitrag hätte er sich daher sparen können. Die SPD-Fraktion zieht den Antrag daher zunächst zurück.

Bürgermeister Schützeberg rechtfertigt sich, dass die aktuelle Situation mit der Firma ACO nicht einfach wäre und ein etwaiges Rechtsverfahren schwierig einzuschätzen wäre.

StV. Dietrich (CDU) teilt mit, dass das Thema Breitband heute in der HNA stand. Lt. Information des Bundestagsabgeordneten Viesehon hätte die Stadt die Möglichkeit, beim Land Hessen einen Förderantrag auf eine 30 %-ige Förderung zu stellen. Er bittet die Verwaltung zu prüfen, ob eine Förderung beim Land gestellt werden könnte.

 

 

Vorlage 47/2017

Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag der FL-Fraktion zur Veränderung der Bauart des Zebrastreifens Mariendorfer Straße, Ecke Lohweg und Kampweg zur Verbesserung der Verkehrssicherheit

Auf den der Einladung beigefügten Antrag wird verwiesen.

Der Vorsitzende des ABSA, Jürgen Kaiser (SPD), berichtet über die Beratungen und trägt die einstimmig gefasste Beschlussempfehlung, den Antrag in der vorliegenden Form anzunehmen vor.

Der Vorsitzende des HFA, Carsten Seeger (FL), berichtet über die Beratungen und trägt die einstimmig gefasste Beschlussempfehlung, den Antrag in der vorliegenden Form anzunehmen vor.

StV. Dietrich (CDU) signalisiert Zustimmung zu dem Antrag.

StV. Waldeck (SPD) sieht für Schulkinder wie auch ältere Personen bei dem Zebrastreifen an der Mariendorfer Straße eine deutliche Gefährdung und signalisiert Zustimmung zu dem Antrag.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, den Antrag der FL-Fraktion zur Veränderung der Bauart des Zebrastreifens Mariendorfer Straße, Ecke Lohweg und Kampweg zur Verbesserung der Verkehrssicherheit anzunehmen.

Dafür: 19

Dagegen: 0

Enthaltungen:0

 

 

Vorlage 48/2017

Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag der CDU-Fraktion über die streckenweise Einrichtung einer innerörtlichen Tempo-30-Zone im Abschnitt der L 3386 zwischen Kreisel und Lohweg/Kampweg

 

Auf den der Einladung beigefügten Antrag wird verwiesen. StV. Dietrich gibt nähere Informationen zu dem Antrag.

Der Vorsitzende des HFA, Carsten Seeger (FLI), berichtet über die Beratungen und trägt die einstimmig gefasste Beschlussempfehlung, den Antrag der CDU-Fraktion über die streckenweise Einrichtung einer innerörtlichen Tempo-30-Zone im Abschnitt der L 3386 zwischen Kreisel und Lohweg/Kampweg mit der Ergänzung des Antrages der SPD-Fraktion, zu prüfen, ob ein Fußgängerüberweg in Höhe der Kasseler Bank angelegt werden kann, anzunehmen, vor.

StV. Kuhlmey (SPD) sieht die Verkehrssicherheit als wichtig an. Er verweist jedoch darauf, dass es sich um eine Landesstraße handelt und nicht die Stadt, sondern Hessen-Mobil die Einrichtung vornehmen müsste. Die SPD-Fraktion signalisiert Zustimmung mit der Ergänzung des Antrages der SPD-Fraktion auf eine Einrichtung eines Fußgängerüberweges in Höhe der Kasseler Bank.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, den Antrag der CDU-Fraktion über die streckenweise Einrichtung einer innerörtlichen Tempo-30-Zone im Abschnitt der L 3386 zwischen Kreisel und Lohweg/Kampweg mit der Ergänzung des Antrages der SPD-Fraktion, zu prüfen, ob ein Fußgängerüberweg in Höhe der Kasseler Bank angelegt werden kann, anzunehmen.

Dafür: 19

Dagegen: 0

Enthaltungen: 0

 

 

Vorlage 49/2017

Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag der CDU-Fraktion über die Einrichtung einer öffentlichen Toilette im alten Bahnhof Immenhausen
 

Auf den der Einladung beigefügten Antrag wird verwiesen.

StV. Dietrich (CDU) verweist darauf, dass es sich um einen Prüfantrag handelt. Er liest den Antrag im Wortlaut vor und gibt weitere Informationen.

Der Vorsitzende des HFA, Carsten Seeger (FLI), berichtet über die kontroversen Beratungen im HFA und trägt die mit 3 Stimmen dafür, 3 Gegenstimmen und einer Enthaltung gefasste Beschlussempfehlung, den Antrag der CDU-Fraktion anzunehmen, vor. Der Antrag wird somit nicht zur Annahme empfohlen.

StV. Perndl (SPD) weist darauf hin, dass die Verwaltung den NVV anschreiben und um Gewährung eines Zuschusses bitten soll. Zuschüsse würden jedoch niemals zu 100 % erfolgen. Die Stadt Immenhausen habe eine öffentliche Toilette bei der Alten Wache. Kurz nachdem sie geöffnet war, wurde sie wegen Vandalismus wieder geschlossen. Die soziale Kontrolle sei im Bahnhof weniger gegeben als in der Innenstadt. Da die CDU-Fraktion mitgeteilt habe, dass die Stadt bei Einrichtung der Toilette keinerlei Kosten zu tragen habe, werde die SPD-Fraktion dem Prüfantrag zustimmen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, den Antrag der CDU-Fraktion über die Einrichtung einer öffentlichen Toilette im alten Bahnhof Immenhausen anzunehmen.

Dafür: 19

Dagegen: 0

Enthaltungen:0

 

 

Vorlage 50/2017

Anfragen und Anregungen aus der Bürgerschaft

 

Es liegen keine Anregungen und Anfragen vor.

 

 

Ende der Sitzung: 21.20 Uhr

 

v. g. u.

gez. Werner Desel

Stadtverordnetenvorsteher

 

gez. Lars Obermann

Schriftführer