Hinweis zum Winterdienst – Ablagerung von geräumtem Schnee auf öffentlichen Flächen

In der Straßenreinigungssatzung der Stadt Immenhausen ist hinsichtlich des Winterdienstes geregelt, dass geräumter Schnee – sofern möglich – generell auf den eigenen Grundstücksflächen abzulagern ist und nicht im öffentlichen Verkehrsraum. Wie wir erst jetzt erfahren haben, kam es wohl im Stadtteil Holzhausen zu einem Verkehrsunfall, da ein Anwohner den geräumten Schnee auf die Fahrbahn geworfen hatte. Wir weisen daher nochmals darauf hin, dass Schnee und Eisstücke grundsätzlich auf dem eigenen Grundstück abzulagern sind, um Verkehrsbeeinträchtigungen oder gar Unfälle möglichst zu vermeiden.
Für evtl. Rückfragen steht Ihnen gerne Herr Brede unter der Telefonnummer 503-136 zur Verfügung.

Fachbereich IV - Soziale und staatliche Aufgaben