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Haltestelle Schulzentrum Immenhausen - Hinweise zum verkehrsberuhigten Bereich

Haltestelle Schulzentrum Immenhausen - Hinweise zum verkehrsberuhigten Bereich

 

Wie wir bereits an dieser Stelle mitgeteilt hatten, ist der Bereich des Ziegeleiweges sowie teilweise der Nordweg um die Haltestelle Schulzentrum als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen worden. Die Maßnahme erfolgte, um eine höhere Verkehrssicherheit der Schüler/innen an diesem Knotenpunkt zu generieren. Nachdem die Verkehrsfreigabe am 05.10.2016 erfolgte, mussten wir jedoch leider feststellen, dass sich nach der Freigabe gerade viele Eltern beim Bringen bzw. Abholen ihrer Kinder mit dem PKW offensichtlich nicht an die Schrittgeschwindigkeit halten, sondern recht flott unterwegs sind (um es einmal zurückhaltend zu formulieren). Wir bitten darum, zukünftig die vorgegebene Schrittgeschwindigkeit einzuhalten.

 

Auch scheint bei einigen Verkehrsteilnehmern Unkenntnis über die Vorfahrtregelung bei der Ausfahrt aus einem verkehrsberuhigten Bereich in einen anderen Verkehrsbereich zu herrschen (z. B. Einmündungsbereich Ziegeleiweg/Kampweg). Wer aus einem verkehrsberuhigten Bereich ausfährt, hat in jedem Fall anderen Verkehrsteilnehmern die Vorfahrt zu gewähren. Will man z. B. vom verkehrsberuhigten Bereich des Ziegeleiwegs in die Tempo-30-Zone des Kampweges einfahren, hat man generell die Vorfahrt zu gewähren, da man sozusagen gegenüber der Tempo-30-Zone aus einer untergeordneten Straße kommt. Die Regelung „rechts vor links“ gilt hier also nicht.

 

Für evtl. Rückfragen steht Ihnen gerne Herr Brede unter der Telefonnummer 503-136 zur Verfügung.

 

Fachbereich IV - Soziale und staatliche Aufgaben