Information zur Änderung der Umsatzsteuersätze in der Zeit vom 01.07.2020 bis 31.12.2020

Zur Bekämpfung beziehungsweise Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie hat die Bundesregierung zahlreiche Maßnahmen beschlossen. Hierzu zählt auch die befristete Absenkung der Umsatzsteuer. Durch Artikel 3 des Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise vom 29.06.2020 – Zweites Corona-Steuerhilfegesetz –  werden vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 der allgemeine Umsatzsteuersatz von 19 Prozent auf 16 Prozent sowie der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent auf 5 Prozent gesenkt.

Aus diesem Grund ändern sich für die Leistungen der Stadt Immenhausen, für die ein Entgelt einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen ist, für die Zeit vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 die Entgelte.

 

Für den Bereich der Wasserversorgung wurden durch den Gesetzgeber Erleichterungen eingeräumt, sodass der Zweckverband Kommunale Dienste Immenhausen-Espenau auf eine Zwischenablesung/-abrechnung der Wasserzähler verzichtet. Die bisherigen Vorauszahlungen gelten weiter und auch die Abgabenbescheide müssen zunächst nicht geändert werden. Da es sich bei den Wassergebühren um eine jährliche Benutzungsgebühr (01.01. bis 31.12.) handelt, gilt die Wasserlieferung erst mit Ablauf des jeweiligen Ablesezeitraums als ausgeführt.

Aus diesem Grund wird bei der diesjährigen Wassergeldabrechnung zum 31.12.2020 der ermäßigte Steuersatz von 5 Prozent auf das ganze Jahr 2020 angewandt.

Eine Korrektur erfolgt im Zuge der Jahresverbrauchsabrechnung für das Jahr 2020 mit den Grundbesitzabgabenbescheiden für das Jahr 2021. Für die Wassergebühren ergibt sich anstatt einer Wassergebühr von 2,41 Euro brutto (2,25 Euro netto zzgl. 7 % USt. = 0,16 Euro) je Kubikmeter eine Wassergebühr von 2,36 Euro brutto (2,25 Euro netto zzgl. 5 % USt. = 0,11 Euro) je Kubikmeter. Von dieser Regelung ausgenommen sind Abrechnungen für unterjährige Eigentumswechsel, Standrohre, usw. Abhängig von dem Zeitpunkt der Leistung/Ablesung werden diese für das erste Halbjahr 2020 (bis einschließlich 30.06.2020) mit 7 Prozent und im zweiten Halbjahr 2020 (vom 01.07.2020 bis 31.12.2020) mit 5 Prozent Umsatzsteuer abgerechnet.

Eine entsprechende Wasserversorgungssatzung wird vorbereitet und kann nach dem Beschluss der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kommunale Dienste Immenhausen-Espenau auf der Homepage der Stadt Immenhausen und der Gemeinde Espenau zu gegebener Zeit eingesehen werden. Bei Hausanschlusskosten und Wasserbeiträgen werden die gesetzlichen Umsatzsteuerregelungen ebenfalls entsprechend berücksichtigt.

 

Die Umsatzsteuersenkung wird automatisch an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben, ohne dass Sie etwas unternehmen müssen.