Aktuell veranlasste bzw. bestehende Maßnahmen in Immenhausen

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

 

aufgrund des „Corona-Virus“ und den Bemühungen, die Ausbreitung möglichst zu verlangsamen, geben wir nachfolgend bestehende Maßnahmen für die Stadt Immenhausen bzw. dem Land Hessen mit Stand vom 17.03.2020 zusammenfassend bekannt:

 

  • Schließung der Kitas und Schulen
  • Notgruppen für Funktionspersonal sind eingerichtet

 

  • Öffentliche und private Veranstaltungen bei einer erwarteten oder tatsächlichen Teilnehmerzahl ab 100 Personen sind verboten.
    • Bei Veranstaltungen unter 100 Personen wird dringend empfohlen, eine Registrierung der Teilnehmer vorzunehmen und die Listen aufzubewahren, um ggfs. Infektionswege und Kontaktpersonen von evtl. Infizierten nachvollziehen zu können.

 

  • Alle öffentlichen Versammlungsstätten und Einrichtungen der Stadt Immenhausen (Freizeitanlagen, Gemeinschaftshäuser, Büchereien, Sportstätten usw.) sind zunächst bis zum 19. April geschlossen.
    • Bereits gebuchte Termine bzw. beabsichtigte Veranstaltungen in städtischen Einrichtungen wurden abgesagt bzw. untersagt.
    • Ebenfalls wurde seitens der TSV Immenhausen die Jahnturnhalle für alle öffentlichen und privaten Veranstaltungen sowie den Sportbetrieb geschlossen.

 

  • Das Bürgerbusangebot wird zunächst bis zum 19. April ausgesetzt.
     
  • Das Rathaus ist für den Dienstbetrieb regulär geöffnet, wird hinsichtlich des Zutritts aber geschlossen gehalten
    • Der Einlass von Besuchern während der eigentlichen Öffnungszeiten erfolgt nur nach Betätigung der Klingel.
    • Besucher des Rathauses werden registriert.
    • Der Einlass bleibt auf ein absolut notwendiges Maß für BürgerInnen beschränkt, die ein wichtiges und unaufschiebbares Anliegen haben.
    • Es wird empfohlen, vor einem anstehenden Besuch einen vorherigen Telefonkontakt zu nutzen.

 

  • Die Kinderspielplätze sind geschlossen und dürfen nicht genutzt werden.

 
 
Die Bundesregierung und die Regierungschefs der Bundesländer haben am 16. März 2020 folgende Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland vereinbart:
 

  • Geschäftsschließungen und -beschränkungen:

    Ausdrücklich NICHT geschlossen wird der Einzelhandel für
    • Lebensmittel
    • Wochenmärkte
    • Abhol- und Lieferdienste
    • Getränkemärkte
    • Apotheken
    • Sanitätshäuser
    • Drogerien
    • Tankstellen
    • Banken und Sparkassen
    • Poststellen
    • Frisöre
    • Reinigungen
    • Waschsalons
    • der Zeitungsverkauf
    • Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte
    • und der Großhandel.

 
Für diese Bereiche wird das Sonntagsverkaufsverbot voraussichtlich bis auf weiteres grundsätzlich ausgesetzt werden. Eine Öffnung dieser genannten Einrichtungen erfolgt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen. Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen. Alle Einrichtungen des Gesundheitswesens bleiben unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet.
 

  • Zu schließen sind
    • Bars
    • Clubs
    • Diskotheken
    • Kneipen und ähnliche Einrichtungen
    • Messen, Ausstellungen
    • Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen)
    • Spezialmärkte
    • Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
    • der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen
    • alle weiteren, nicht an anderer Stelle dieses Papiers genannten Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center
       
  • Verboten sind
    • Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen

 

  • Verbot von Gottesdiensten
    • Verboten sind Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften.

 

  • Restaurants und Übernachtungsangebote (Hotels, Ferienwohnungen/-zimmer u. ä.)

    Erlassen werden
    • Auflagen für Restaurants, Speisegaststätten und Hotels, das Risiko einer Verbreitung des Corona-Virus zu minimieren, etwa durch Abstandsregelung für die Tische, Reglementierung der Besucherzahl, Hygienemaßnahmen und –hinweise
    • Regelungen, dass Übernachtungsangebote im Inland nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden können,
    • Regelungen, dass Restaurants und Speisegaststätten generell frühestens ab 6 Uhr zu öffnen und spätestens ab 18 Uhr zu schließen sind.

  
Allen Einwohnerinnen und Einwohnern unserer Stadt wird empfohlen, direkte soziale Kontakte auf das erforderliche Minimum zu reduzieren und dabei die bekannten Hygieneempfehlungen (2m Abstand zueinander halten, keine körperliche Begrüßung, regelmäßiges, 20 bis 30sekündiges Händewaschen mit Seife usw.) zu beachten. Tragen Sie bitte durch Ihr Verhalten dazu bei, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen.
 
Wir bitten um Verständnis für die derzeitigen Einschränkungen in unserem öffentlichen und privaten Leben.
 
Bleiben Sie gesund!
Ihr
 
Jörg Schützeberg
 (Bürgermeister)