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Rückschnitt von Hecken und Gehölzen an öffentlichen Verkehrswegen

Anpflanzungen beleben und verschönern das Ortsbild und tragen zur Verbesserung der Lebensräume für Mensch und Tier bei. Leider können durch Anpflanzungen aber auch Gefahrensituationen hervorgerufen werden. Bei der Stadtverwaltung gehen insbesondere in der Vegetationsphase immer wieder Hinweise ein, dass z. B. im Bereich von Gehwegen Beeinträchtigungen durch überhängende Äste und zu breit gewachsene Hecken bestehen. Besonders gefährdet sind Kinder, die mit ihrem Fahrrad den Gehweg benutzen müssen; werden sie durch überhängende Äste oder zu breit gewachsene Hecken zum Ausweichen auf die Straße verleitet, besteht erhöhte Unfallgefahr für sie. Dann kann es nur heißen: „Bitte bis zur Grundstücksgrenze zurückschneiden!“ Bitte prüfen Sie auch, ob Straßenlampen an der Grundstücksgrenze oder Verkehrsschilder zugewachsen sind und deren Freischneiden erforderlich ist. Beachten Sie auch das sogenannte „Lichtraumprofil“, das von allen Grundstückseigentümern eingehalten werden sollte. Der Pflanzenwuchs sollte bis zu einer Höhe von ca. 2,20 Metern nicht über den Geh-/Radweg bzw. bis zu einer Höhe von ca. 4,50 Metern nicht über Fahrbahnen ragen. Es bietet sich daher an, Gehölze und Hecken bereits jetzt bis zum 29. Februar so weit zurückzuschneiden, dass es auch durch den jährlichen Zuwachs während der Vegetationsphase zu keinen Beeinträchtigungen insbesondere für Fußgänger kommen kann. Vielen Dank.

 

Fachbereich IV - Soziale und staatliche Aufgaben