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Rückschnitt von Hecken und Gehölzen an öffentlichen Verkehrswegen

Anpflanzungen beleben und verschönern das Ortsbild und tragen zur Verbesserung der Lebensräume für Mensch und Tier bei. Leider können durch Anpflanzungen aber auch Gefahrensituationen bzw. Beeinträchtigungen hervorgerufen werden. Bei der Stadtverwaltung gehen insbesondere in der Vegetationsphase immer wieder Hinweise ein, dass z. B. im Bereich von Gehwegen Beeinträchtigungen durch überhängende Äste und zu breit gewachsene Hecken bestehen. Dann kann es nur heißen: „Bitte bis zur Grundstücksgrenze zurückschneiden!“

 

Bitte prüfen Sie auch, ob Straßenlampen an der Grundstücksgrenze oder Verkehrsschilder zugewachsen sind und deren Freischneiden erforderlich ist. Beachten Sie auch das sogenannte „Lichtraumprofil“, das von allen Grundstückseigentümern eingehalten werden sollte. Der Pflanzenwuchs sollte bis zu einer Höhe von ca. 2,20 Metern nicht über den Geh-/Radweg bzw. bis zu einer Höhe von ca. 4,50 Metern nicht über Fahrbahnen ragen. Es bietet sich daher an, Gehölze und Hecken bereits jetzt bis zum 28. Februar so weit zurückzuschneiden, dass es auch durch den jährlichen Zuwachs während der Vegetationsphase zu keinen Beeinträchtigungen insbesondere für Fußgänger kommen kann.

 

Fachbereich IV
Soziale und staatliche Aufgaben

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Veröffentlichung

Di, 31. Januar 2023

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