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3G-Zutrittsregelung innerhalb des Rathauses ab Montag, 27.12.2021

Zur Eindämmung des Infektionsgeschehens bzw. aus Gründen des Infektionsschutzes müssen Besucherinnen und Besucher des Rathauses ab Montag, 27.12.2021 nachweisen, dass sie entweder geimpft oder genesen sind oder einen schriftlichen, negativen Testnachweis (eines Testzentrums oder aus einer zertifizierten Arbeitgebertestung; nicht älter als 24 Stunden) vorlegen.

 

Zur Prüfung des 3G-Status ist neben der Vorlage des Impf-, Genesenen- oder Testnachweises (möglichst in digitaler Form) auch die Mitnahme und Vorlage des Personalausweises bzw. Reisepasses im Original zwingend erforderlich.

 

Ein „Heimschnelltest“ oder die Vorlage eines 3G-Zertifikats ohne Personalausweis / Reisepass ist nicht ausreichend.

 

Für Schülerinnen und Schüler ist die Vorlage des Testhefts der Schule ausreichend. Kinder unter 6 Jahren bzw. Kinder, die noch nicht eingeschult sind, benötigen keinen Testnachweis.

 

Wir bitten hierfür um Verständnis.
 

>>Hier<< gibt es eine Übersicht über die Test-Möglichkeiten in Immenhausen.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Immenhausen
Do, 23. Dezember 2021

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