2G im Hallen- und Freibad ab 25.11.2021

Die neue Corona-Schutzverordnung ist ab dem 25. November 2021 gültig. Ab diesem Zeitpunkt treten für das Hallen- und Freibad neue Zutrittsbeschränkungen in Kraft:

 

Besucherinnen und Besucher ab 18 Jahren haben einen 2G-Nachweis vorzulegen (Geimpft oder Genesen).

 

Besucherinnen und Besucher bis 17 Jahre können außerdem einen Negativtest als Nachweis erbringen. Hier ist bei Schülerinnen und Schülern die Vorlage des Testheftes der Schule ausreichend.

 

Besucherinnen und Besucher unter 6 Jahren, ausgenommen Schülerinnen und Schüler, benötigen keinen Nachweis.