Förderprogramm für private Sanierungsmaßnahmen

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 07.09.2021 die "Richtlinie für das kommunale Förderprogramm der Stadt Immenhausen zur Durchführung privater Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der städtebaulichen Erneuerung" beschlossen. Die Richtlinie sowie die Abgrenzung der förmlich festgelegten Fördergebiete finden Sie unter Downloads bei weiteren Informationen zu dieser Meldung.

 

Bei etwaigen Rückfragen zu der Richtlinie können Sie sich gern an den Fachbereichskoordinator Finanzen, Lars Obermann, unter 503-140 oder wenden.

 

Bei fachlichen Fragen zu etwaigen Baumaßnahmen wenden Sie sich bitte an den Fachbereichskoordinator Bauen, Dennis Nikolaiczek, unter 503-160 oder  

 

Bitte beachten Sie, dass eine Bereitstellung der Haushaltsmittel frühestens ab dem Jahr 2022 möglich ist.