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Neue Corona-Regelungen für den Landkreis Kassel ab dem 27.05.2021

Ab dem 27.05.2021 fällt der Landkreis Kassel nicht mehr unter die Bundesnotbremse, da die Inzidenz seit dem 19.05.2021 seit fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100 lag. Ab dem 27. Mai gelten im Landkreis Kassel daher wieder die Bestimmungen der hessischen Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung.

 

Seit dem 17. Mai werden mit der geänderten Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung des Landes zwei neue Stufen unterhalb der Bundes-Notbremse eingeführt. Der Landkreis Kassel befindet sich ab dem 27.05. in Stufe 1. Stufe 2 greift, wenn der Landkreis an 14 aufeinanderfolgenden Tagen unter der Inzidenz von 100 oder an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter der Inzidenz von 50 liegen sollte. Die einzelnen Öffnungsschritte der jeweiligen Stufen können dem nachstehend unter "Weitere Informationen" zum Download bereitgestellten Schaubild entnommen werden.

 

Detaillierte Informationen auch zu anderen Themenbereichen hinsichtlich Corona können der Homepage des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration unter https://soziales.hessen.de/gesundheit/corona-in-hessen/wo-gelten-welche-bundes-und-landesregeln entnommen werden.