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Kitas aufgrund hoher Inzidenzwerte im Landkreis Kassel ab Mittwoch, 28.04.2021 grundsätzlich geschlossen – Notbetreuung wird gewährleistet

Wie bekannt sein dürfte, hat der Bund die sogenannte „Bundesnotbremse“ verabschiedet.

 

Für die Betreuung in den städtischen Kitas hat das folgende Auswirkung:

 

§ 28b Infektionsschutzgesetz sieht vor, dass bei einer an mind. drei aufeinanderfolgenden Tagen hohen 7-Tage-Inzidenz ab 165 auf der Ebene von Landkreisen und kreisfreien Städten eine Betreuung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege ab dem übernächsten Tag grundsätzlich untersagt ist.

 

Für den Landkreis Kassel gilt dies somit erstmalig ab Mittwoch, 28.04.2021.

 

In den Kitas ist somit nur noch eine Notbetreuung zulässig. In Hessen wird die Notbetreuung an einheitliche Anspruchsvoraussetzungen geknüpft.

 

Zur Teilnahme an der Notbetreuung berechtigt sind Kinder, sofern

  • eine Betreuung nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann, insbesondere, weil beide sorgeberechtigten Elternteile, in deren Haushalt die Kinder wohnen, ihrer Erwerbstätigkeit oder ihrem Studium nachgehen müssen. Entsprechendes gilt für berufstätige oder studierende Eltern, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen,
     
  • die Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist,
     
  • zur Integration von Kindern mit Behinderung oder
     
  • ohne die Betreuung im Einzelfall für Eltern und Kinder eine besondere Härte entstünde, die sich durch außergewöhnliche und schwerwiegende Umstände von den durch den Wegfall der regelhaften Betreuung allgemein entstehenden Härten abhebt (Nachweis Jugendamt erforderlich).

 

Um die Berufstätigkeit bzw. das Studium nachweisen zu können, benötigen die Eltern eine Bestätigung Ihres Arbeitgebers/Ausbildungsträgers (Arbeitgeberbescheinigung), welche zeit-nah in der Kita abzugeben ist.

 

Unabhängig hiervon gilt aufgrund der aktuell vorherrschenden Virusmutation nach wie vor, dass die Kinder – wenn möglich – zu Hause betreut werden sollten.

 

Die Notbetreuung würde wieder ausgesetzt, sofern im Landkreis Kassel an fünf aufeinanderfolgenden Tagen die Inzidenz unter 165 fällt/liegt (gültig dann auch wieder ab dem übernächsten Tag).

 

Für evtl. Rückfragen stehen Ihnen gerne die Kitas Kleine Immen und Heidelbeerzwerge zur Verfügung.