Was tun bei einem positiven PCR- oder Antigen-Test

Wenn Sie positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden, ergeben sich für Sie unmittelbare Konsequenzen und Pflichten. Dies gilt sowohl für einen positiven PCR- als auch einen positiven AntigenTest/Laienschnelltest.

 

  • Begeben Sie sich ohne gesonderte Anordnung durch das Gesundheitsamt sofort und ohne Umwege nach Hause oder in eine andere geeignete Unterkunft.
  • Dort müssen Sie sich für 14 Tage absondern, das heißt ständig dort aufhalten, Kontakt zu anderen Personen, auch im Haushalt, möglichst vermeiden und keinen Besuch empfangen. Die Frist von 14 Tagen beginnt mit dem Zeitpunkt der Vornahme des Abstrichs.
    • Fällt der nach einem Antigen-Test (Schnelltest) durchgeführte PCR-Test negativ aus, so sind Sie mit Erhalt des Testergebnisses automatisch aus der Quarantäne entlassen (siehe Punkte „Ihre Rechte“).
  • Sie müssen umgehend das für Sie zuständige Gesundheitsamt informieren. Kontaktdaten ihres jeweiligen Gesundheitsamt finden Sie hier:
     

Gesundheitsamt Region Kassel
Wilhelmshöher Allee 19-21
34117 Kassel
Hessen
Tel.: (0561) 787 1900
E-Mail:
 

  • Am besten informieren Sie ebenfalls Ihre Kontaktpersonen und Ihren Arbeitgeber über den Erhalt eines positiven Testergebnisses.
  • Sollten Sie innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Testergebnisses typische Symptome einer SARS-CoV-2 Infektion bemerken (Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber, Verlust des Geruchs-und Geschmackssinns, etc.), melden Sie sich umgehend bei dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt und kontaktieren telefonisch Ihren Arzt.
  • Auch alle anderen Personen, die in Ihrem Haushalt leben, müssen sich gleichermaßen absondern.
  • Diese Haushaltsquarantäne gilt nicht für Personen, die in den letzten sechs Monaten bereits selbst positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden.
  • Ein Verstoß gegen die Quarantäne-Verpflichtung kann mit einem Bußgeld bis 25.000 EUR belegt werden. Auch eine strafrechtliche Verfolgung ist möglich.

 

 

Ihre Rechte:

 

  • Wenn Sie Arbeitnehmer oder Selbständiger sind, erhalten Sie eine Verdienstausfallentschädigung. Bei Arbeitnehmern wird diese durch den Arbeitgeber in Höhe Ihres Netto-Verdienstes ausgezahlt. Ihr Arbeitgeber erhält seine Aufwendungen nach § 56 IfSG ersetzt. Selbständige erhalten eine Direktzahlung. Entsprechende Anträge sind auf ifsg-online.de zu stellen. 
  • Sie können sich nach einem positiven Antigen-Test im Rahmen der Krankenbehandlung auf Kosten ihrer Krankenversicherung noch einmal durch PCR-Test auf eine Infektion testen lassen. Entsprechende Teststellen finden Sie unter www.kvhessen.de/coronatests/.
  • Fällt der nach einem Antigen-Test (Schnelltest) durchgeführte PCR-Test negativ aus, so sind Sie mit Erhalt des Testergebnisses automatisch aus der Quarantäne entlassen.