Feststellung von Nachrückern in die Stadtverordnetenversammlung
Von den am 14. März 2021 gewählten und vom Wahlausschuss am 18. März 2021 bestätigten Bewerberinnen und Bewerbern für
die Stadtverordnetenversammlung
ist Herr Marc Schäfer, Kannegießerweg 8c, 34376 Immenhausen vom Wahlvorschlag der Freien Liste Immenhausen (FL) von seinem Mandat zurückgetreten.
Somit stelle ich fest, dass an seine Stelle der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages der Freien Liste Immenhausen (FL)
Frau Cordula Weyh, Albert-Schweitzer-Straße 21, 34376 Immenhausen
nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises
Immenhausen
gemäß § 34 Abs. 4 in Verbindung mit § 25 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes binnen 2 Wochen nach Bekanntgabe Einspruch erheben. Der Einspruch ist bei der Gemeindewahlleiterin der Stadt Immenhausen, Marktplatz 1, einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären.
Die Einspruchsfrist beginnt am 09.04.2021
und endet am 23.04.2021
Die Gemeindewahlleiterin
gez.
Andrea Homberger