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Feststellung von Nachrückern in die Stadtverordnetenversammlung

Von den am 14. März 2021 gewählten und vom Wahlausschuss am 18. März 2021 bestätigten Bewerberinnen und Bewerbern für

 

die Stadtverordnetenversammlung

 

ist Herr Marc Schäfer, Kannegießerweg 8c, 34376 Immenhausen vom Wahlvorschlag der Freien Liste Immenhausen (FL) von seinem Mandat zurückgetreten.

 

Somit stelle ich fest, dass an seine Stelle der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages der Freien Liste Immenhausen (FL)

 

Frau Cordula Weyh, Albert-Schweitzer-Straße 21, 34376 Immenhausen

 

nachrückt.

 

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises

 

Immenhausen

 

gemäß § 34 Abs. 4 in Verbindung mit § 25 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes binnen 2 Wochen nach Bekanntgabe Einspruch erheben. Der Einspruch ist bei der Gemeindewahlleiterin der Stadt Immenhausen, Marktplatz 1, einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären.

 

Die Einspruchsfrist beginnt am 09.04.2021

und endet am 23.04.2021

 

Die Gemeindewahlleiterin

gez.

Andrea Homberger