Hinweis: Fälligkeit der Grundbesitzabgaben für das erste Quartal 2021

 

Am 15. Februar 2021 sind die Grundbesitzabgaben (Grundsteuer B, Wasser- und Schmutzwassergebühren, Niederschlagswassergebühr, Abfallgebühren) für das erste Quartal 2021 zu zahlen.


Wir bitten alle Abgabepflichtigen, die bislang keine Abbuchungserlaubnis (SEPA-Lastschrift) erteilt haben, die Grundbesitzabgaben rechtzeitig auf ein Konto der Stadt Immenhausen zu überweisen.


Die Konten der Stadt Immenhausen sowie die Höhe der Abgaben können Sie auf Ihrem Grundbesitzabgabenbescheid entnehmen. 

 

Aus gegebenen Anlass möchten wir noch einmal darauf aufmerksam machen, dass die Zahlungen jeweils nach der oberen abgedruckten Tabelle „Fälligkeitstermine zum Veranlagungsjahr“ vorzunehmen sind:

 

Fälligkeiten zum Veranlagungsjahr

 

Abgabepflichtige, die Ihre Grundbesitzabgaben monatlich an die Stadt Immenhausen zahlen oder bereits Anfang Januar 2021 eine Zahlung getätigt haben, bitten wir zudem auf die Zeilen „bezahlter Betrag“ und „offener Betrag“ ein besonderes Augenmerk zu legen. Im Zweifelsfall können Sie sich gern an die Mitarbeiter der Stadt Immenhausen wenden. 

 

Für Fragen stehen Ihnen Frau Jessica Hellwig telefonisch unter 05673/503-141 bzw. per E-Mail unter gern zur Verfügung.

 

Fachbereich II – Kommunale Einrichtungen und Finanzmanagement
 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Immenhausen
Di, 09. Februar 2021

Weitere Meldungen