Einschränkungen im Betriebsablauf der Stadtverwaltung aufgrund der aktuellen Pandemielage und der Bund-Länder-Beschlüsse vom 19.01.2021

Um soziale Kontakte aufgrund der aktuellen Pandemielage weiter zu reduzieren, soll auch in Hessen das Arbeiten im Homeoffice sowie andere Möglichkeiten der Kontaktvermeidung/-reduzierung am Arbeitsplatz ausgeweitet werden. Den entsprechenden Beschluss der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder unterstützt die Landesregierung ausdrücklich, so dass auch die öffentlichen Verwaltungen in Hessen ihre Anstrengungen zu erhöhen haben, um die Kontaktreduzierungen zwischen Arbeitnehmern am Arbeitsplatz weiter zu steigern.

 

Durch das Bundeministerium für Arbeit und Soziales wurde diesbezüglich auch eine entsprechende Corona-Arbeitsschutzverordnung erlassen.

 

Diesen Vorgaben hat auch die Stadtverwaltung entsprechend nachzukommen, so dass teilweise Bedienstete - wo möglich - in Homeoffice geschickt werden und aktuell der Abbau von Überstunden sowie Resturlaubstagen vorzunehmen ist.

 

Diese Umstände werden natürlich auch zu gewissen Einschränkungen im Betriebsablauf führen, wofür wir bereits jetzt um Verständnis bitten.

 

Ferner möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass eine persönliche Vorsprache - sofern erforderlich - im Rathaus nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist. Bestimmte Anliegen und Dienstleistungen können oftmals auch fernmündlich oder elektronisch bzw. postalisch sowie durch Information über unsere Homepage und Nutzung unseres dortigen Formularangebots geklärt oder beantragt werden, ohne dass es einer persönlichen Vorsprache bedarf. Besuche im Rahmen einer Terminvereinbarung bitten wir daher nur auf das absolut notwendige Maß zu beschränken.

 

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!