Änderung der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung zum 11.01.2021
Seit dem 11.01.2021 gilt ergänzend zu den bisherigen Bestimmungen folgende, wesentliche Änderung:
- Aufenthalte im öffentlichen Raum sind nur noch im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet.
- Für private Zusammenkünfte wird eine Beschränkung auf den eigenen Hausstand sowie eine weitere nicht im Haushalt lebende Person dringend empfohlen.
- Die bisherigen Vorgaben gelten entsprechend fort.