Änderung der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung zum 11.01.2021

Seit dem 11.01.2021 gilt ergänzend zu den bisherigen Bestimmungen folgende, wesentliche Änderung:

 

 

  • Aufenthalte im öffentlichen Raum sind nur noch im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet.
    • Für private Zusammenkünfte wird eine Beschränkung auf den eigenen Hausstand sowie eine weitere nicht im Haushalt lebende Person dringend empfohlen.
  • Die bisherigen Vorgaben gelten entsprechend fort.