Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Als Favorit hinzufügen   Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Pressemitteilung der Abfallentsorgung Kreis Kassel: Anpassung der Abfallgebühren ab Januar 2021

 

Gebühren weiter unter den günstigen in Hessen

 

„Mit unserer neuen Abfallgebührensatzung müssen wir, wegen nicht absehbarer Entwicklungen auf dem Entsorgungsmarkt, unsere Abfallgebühren zum 01.01.2021 anpassen“, informiert Landrat Uwe Schmidt über die wichtigste Regelung der neuen Abfall- und Gebührensatzung des Landkreises Kassel.

 

Die Betriebskommission unseres Eigenbetriebs Abfallentsorgung sowie der Kreisausschuss haben der Gebührenanpassung bereits zugestimmt. Die abschließende Entscheidung trifft der Kreistag in seiner Sitzung am 2. Dezember 2020. Schmidt: „Was wir bei der letzten Gebührenerhöhung nicht absehen konnten, waren die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Märkte für Abfälle und Wertstoffe“. So sind beispielsweise die Erlöse für Altpapier um rund 40 Euro pro Tonne gesunken und damit so niedrig wie nie in den letzten 25 Jahren. „Allein dadurch reduzieren sich unsere Einnahmen gegenüber 2019 um rund 800.000 Euro“, informiert Betriebsleiter Uwe Pietsch.

 

Auch im Altholzbereich sieht es finanziell düster aus: „Bisher konnten wir Einnahmen mit Altholz erzielen. Seit dem letzten Jahr müssen wir 15 Euro pro Tonne an die Verwerter zahlen und in diesem Jahr stieg dieser Preis auf 30 Euro die Tonne, was auch wieder Mehrkosten von 50.000 Euro bedeutet“, weist Pietsch auf eine weitere Kostensteigerung hin.

 

Durch die Corona-Pandemie fallen aktuell 20 Prozent mehr Sperrmüll als üblich an. Pietsch: „Die Bürger nutzen die Zeit, um zu Hause zu entrümpeln und auch die demografische Entwicklung führt zu mehr Haushaltsauflösungen“. Auch diese erhöhten Sperrmüllmengen führen zu Mehrkosten.

 

Mehrkosten verursacht auch die neue Düngegesetzgebung, die seit Ende 2019 gilt. Dadurch hat sich die Verarbeitung der Bioabfalle und die damit verbundenen Anforderungen an die Qualität von Kompost weiter verschärft. Das führt zu Mehrmengen und Mehraufwendungen für die Entsorgung der nicht kompostierbaren Siebreste von rund 250.000 Euro im Jahr.
Schließlich machen sich auch Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst bei den Kosten bemerkbar.

 

Ab dem 1. Januar 2021 werden die Abfallgebühren im Landkreis für den 80-Liter-Behälter (Vier-Personen-Haushalt-Größe) somit monatlich um 1,30 Euro von bisher 15,90 Euro auf 17,20 Euro steigen. Dies entspricht einer Steigerung von rd. 32 Cent pro Person (bei einem 4 Personenhaushalt). „Damit sind wir für die Nutzer einer 120 Liter-Tonne immer noch günstiger als im Jahr 2005 und bei der 80-Liter-Tonne liegen wir nur knapp über der Gebührenhöhe von vor 15 Jahren“, rechnet Schmidt vor. Der Landkreis Kassel hatte 2012 die Abfallgebühren um 13,7 Prozent und 2017 um 3,3 Prozent gesenkt.  Im Januar 2020 wurden die Gebühren dann erstmalig um 6,1 Prozent erhöht worden.

Auch nach der Anpassung gehören die Gebühren für die Abfallentsorgung im Landkreis Kassel dennoch weiterhin zu den günstigsten in Hessen.

 

Im Einzelnen stellen sich die Entsorgungsgebühren ab dem 1. Januar 2021 wie folgt dar (die Gebühren gelten nicht für Baunatal, Fuldabrück, Kaufungen und Reinhardshagen):

 

Behälter   -   Gebühr Alt / Monat   -   Gebühr Neu / Monat

80 Liter   -   15,90 Euro   -   17,20 Euro

120 Liter   -   23,00 Euro   -   24,88 Euro,

240 Liter   -   44,29 Euro   -   47,91 Euro,

1100 Liter    -    168,66 Euro   -   182,44 Euro