Vereinswesen, Vereinssport/Sportbetrieb

Der Wettkampfbetrieb ist grundsätzlich nicht gestattet.

 

Der Trainingsbetrieb ist erlaubt, wenn

 

  • er kontaktfrei ausgeübt wird,
     
  • ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen gewährleistet ist,
     
  • Hygiene und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, durchgeführt werden,
     
  • Umkleidekabinen, Dusch- und Waschräume sowie die Gemeinschaftsräumlichkeiten, ausgenommen Toiletten, geschlossen bleiben,
     
  • der Zutritt zur Sportstätte unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgt und
     
  • Risikogruppen im Sinne der Empfehlung des Robert Koch-Institutes keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden,

 
Zuschauer sind dabei nicht gestattet. Schwimmbäder sind nach wie vor geschlossen zu halten.
 
 
Darüber hinaus gehende Zusammenkünfte in Vereinen (z. B. anlässlich von Vorstandssitzungen u. ä.) sind gestattet, wenn die nachfolgenden Auflagen eingehalten werden:
 

  • ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen, ausgenommen zwischen Angehörigen eines Hausstandes, eingehalten wird, sofern keine geeigneten Trennvorrichtungen vorhanden sind,
     
  • keine Gegenstände zwischen Personen, die nicht einem gemeinsamen Hausstand angehören, entgegengenommen und anschließend weitergereicht werden,
     
  • geeignete Hygienekonzepte entsprechend den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zur Hygiene, Steuerung des Zutritts und der Vermeidung von Warteschlangen getroffen und umgesetzt werden,
     
  • Aushänge zu den erforderlichen Abstands- und Hygienemaßnahmen gut sichtbar angebracht sind,
     
  • die Teilnehmerzahl 100 nicht übersteigt oder die zuständige Behörde ausnahmsweise eine höhere Teilnehmerzahl bei Gewährleistung der kontinuierlichen Überwachung der Einhaltung der Voraussetzungen gestattet,
     
  • maximal eine Person je angefangener, für den Publikumsverkehr zugänglicher Grundfläche von 5 Quadratmetern, sofern Sitzplätze eingenommen werden, im Übrigen von 10 Quadratmetern, in die betreffende Räumlichkeit eingelassen wird,
     
  • eine Teilnehmerliste, die Name, Anschrift und Telefonnummer enthält, zur Ermöglichung der Nachverfolgung von Infektionen unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen geführt wird.

 
 
Die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zur Hygiene sind bei jeglichen Zusammenkünften zu beachten. In Situationen, in denen Maßnahmen der physischen Distanzierung nur schwer eingehalten werden können, wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung dringend empfohlen.
 
Der genaue Wortlaut der Verordnung kann unter nachfolgendem Link eingesehen werden:
 
https://www.hessen.de