Maskenpflicht ab dem 27.04.2020 auch beim Betreten des Rathauses Immenhausen erforderlich

Die Hessische Landesregierung hat eine Maskenpflicht beschlossen. Diese gilt ab Montag, 27.04.2020. Alle Personen müssen ab dann eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, wenn sie die Fahrzeuge des öffentlichen Personennahverkehrs nutzen oder den Publikumsbereich z. B. von Geschäften, Bank- und Postfilialen usw. betreten, also den Geschäften und Einrichtungen, die aktuell geöffnet haben dürfen.

 

Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt natürlich auch dann, wenn es erforderlich ist, dass Sie das Rathaus persönlich aufsuchen müssen.

 

Wir bitten um Verständnis, dass ein Zugang in das Rathaus ohne Mund-Nasen-Bedeckung nicht möglich ist.

 

Persönliche Vorsprachen im Rathaus sind aufgrund der Corona-Pandemie nach wie vor auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken und nur in dringenden bzw. unaufschiebbaren Fällen und nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

 

Vor einer persönlichen Kontaktaufnahme im Rathaus bitten wir daher darum, Ihre Anliegen zunächst telefonisch, postalisch oder per E-Mail an uns zu richten. Im Fall einer erforderlichen persönlichen Vorsprache kann dann gerne ein Termin vereinbart werden.

 

Oftmals sind erforderliche Anträge auch online auf der Homepage der Stadt Immenhausen https://www.immenhausen.de/dienstleistung/formulare bzw. des Landkreises Kassel (z. B. Sozialhilfeanträge, Wohngeldanträge usw.) https://www.landkreiskassel.de/service/formulare.php erhältlich, ohne dass diese in Papierform auf den Rathäusern abgeholt werden müssen.

 

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und bleiben Sie Gesund!

 

Ihr Stadtverwaltung