Kontaktverbot bleibt bis zum 03. Mai 2020 bestehen!

Das bisherige Kontaktverbot bleibt bis zum 03. Mai 2020 bestehen. Das bedeutet, auch weiterhin dürfen sich Personen maximal zu zweit oder nur mit Personen des eigenen Hausstands in der Öffentlichkeit aufhalten. Der Mindestabstand von 1,5 Metern muss eingehalten werden. Verstöße gegen diese Beschränkungen werden entsprechend von den Behörden geahndet.