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Öffnung/Schließung von Ladengeschäften, Betrieben etc.

ÖFFNEN dürfen:

 

  • der Lebensmittelhandel
  • der Futtermittelhandel
  • Wochenmärkte
  • Getränkemärkte
  • Banken und Sparkassen
  • Abhol- und Lieferdienste
  • Apotheken
  • Drogerien
  • Sanitätshäuser
  • Poststellen
  • Waschsalons
  • Tankstellen
  • Reinigungen
  • Frisöre
  • der Zeitungsverkauf
  • Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte
  • der Großhandel

 
Eine Öffnung dieser Einrichtungen erfolgt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen.
 
Alle Einrichtungen des Gesundheitswesens bleiben unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet.
 
Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen.
 
Der genaue Wortlaut der Verordnung ist unter  https://www.hessen.de/sites/default/files/media/staatskanzlei/2020-03-17_vierte_vo_bekaempfung_corona_virus_.pdf einsehbar.
 
 
Alle weiteren, außer den o. g. bzw. nicht an anderer Stelle der Verordnung genannten Verkaufsstellen des Einzelhandels sind ab sofort zunächst bis zum 19. April 2020 geschlossen zu halten.