Aktuelle Informationen für Eltern in den städtischen Kindertagesstätten der Stadt Immenhausen

Die Landesregierung Hessen hat eine zweite Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus am 13. März 2020 erlassen.


Aufgrund des § 32 Satz 1 und 2 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Februar 2020 (BGBl. I S. 148), hat die Landesregierung beschlossen, dass alle Kindergärten in Hessen ab Montag, 16. März bis vorerst Sonntag, 19. April (Ende der hessischen Osterferien), geschlossen sind. 


Sind davon alle Kinder betroffen? Gibt es Ausnahmen?


Ausnahmen gibt es für Kinder, wenn beide Erziehungsberechtigten des Kindes oder der/ die allein Erziehungsberechtigte zu den folgenden Personengruppen gehören:

 

  • Angehörige des Polizeivollzugsdienstes
  • Arbeitnehmer des Landes, die bei den Polizeipräsidien tätig sind und Vollzugsaufgaben wahrnehmen
  • Angehörige von Feuerwehren
  • Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der Justiz
  • Bedienstete des Justiz- und Maßregelvollzuges
  • Bedienstete von Rettungsdiensten
  • Helferinnen und Helfer des Technischen Hilfswerkes
  • Helferinnen und Helfer des Katastrophenschutzes
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in medizinischen und pflegerischen Berufen arbeiten, insbesondere
  • Altenpflegerinnen und Altenpfleger
  • Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfer
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Einrichtungen, die Kinder und Jugendliche im Rahmen der stationären Hilfen zur Erziehung oder der Eingliederungshilfe betreuen
  • Anästhesietechnische Assistentinnen und Anästhesietechnische Assistenten
  • Ärztinnen und Ärzte
  • Apothekerinnen und Apotheker
  • Desinfektorinnen und Desinfektoren
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger
  • Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Gesundheits- und Krankenpfleger
  • Hebammen
  • Krankenpflegehelferinnen und Krankenpflegehelfer
  • Medizinische Fachangestellte
  • Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentinnen und Medizinisch-technische Laboratoriumsassistenten
  • Medizinisch-technische Radiologieassistentinnen und Medizinisch-technische Radiologieassistenten
  • Medizinisch-technische Assistentinnen für Funktionsdiagnostik oder Medizinischtechnischer Assistenten für Funktionsdiagnostik
  • Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter
  • Operationstechnische Assistentinnen und Operationstechnische Assistenten
  • Anästhesietechnische Assistentinnen/Assistenten
  • Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner
  • Pharmazeutisch-technische Assistentinnen oder pharmazeutisch-technische Assistenten
  • Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten nach § 1 des Rettungsassistentengesetzes
  • Zahnärztinnen und Zahnärzte
  • Zahnmedizinische Fachangestellte

 

ACHTUNG: Diese Ausnahme gilt nicht, 

 

  • wenn Ihr Kind Krankheitssymptome aufweist, in Kontakt zu infizierten Personen steht
  • seit dem Kontakt mit infizierten Personen noch nicht 14 Tage vergangen sind
  • sich in den 14 Tagen vor Inkrafttreten dieser Verordnung oder danach in einem Risikogebiet für Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus aufgehalten hat und noch keine 14 Tage seit der Rückkehr vergangen sind.

 

Für die Kindertagesstätten der Stadt Immenhausen gilt folgendes:


Eigentlich war für Montag, 16.03.2020, eine Fortbildung für alle Erzieherinnen in beiden Kindertagesstätten und die Einrichtung einer Notgruppe geplant. Die Fortbildung muss aufgrund der aktuellen Situation entfallen. Aufgrund der o. a. Verordnung ist auch die Einrichtung der Notgruppe ausgesetzt. 


Sofern Eltern zu den o. a. Berufsgruppen gehören und dieses für beide Erziehungsberechtigten oder der / die allein Erziehungsberechtigte zutrifft, können die Kinder ab Montag, 16.03.2020, ab 7.00 Uhr in der Einrichtung Kleine Immen als auch in der Kita Heidelbeerzwerge abgegeben werden. Eine Betreuung kann bei Bedarf bis 15.00 Uhr (In Holzhausen) bzw. bis 17.00 Uhr (Kita kleine Immen) in Anspruch genommen werden.


Aufgrund der im Rathaus vorliegenden Anmeldungen und der angegebenen Berufsbezeichnungen der Eltern gehen wir davon aus, dass die Einrichtung von jeweils einer Gruppe ausreichend sein wird. Sofern zwischenzeitlich ein Wechsel von Eltern in den letzten Monaten bzw. Jahren in die o. a. Berufsgruppen seit der Anmeldung stattgefunden hat, bitten wir Kontakt zu den Leiterinnen aufzunehmen und eine entsprechende Bescheinigung des Arbeitgebers vorzulegen. 


Wir weisen nochmals darauf hin, dass in der o. a. Verordnung die Landesregierung beschlossen hat, dass grundsätzlich die Kinder die Kindertagesstätten nicht betreten dürfen und nur Kinder, wo beide Elternteile zu den o. a. Berufsgruppen gehören.  Es ist also keine Entscheidung der Stadt Immenhausen. 


Es wird auf den Text der Verordnung verwiesen. Siehe https://soziales.hessen.de/sites/default/files/media/2020-03-13_zweite_verordnung_zur_bekaempfung_des_corona-virus_kita_und_schule.pdf 


Für weitere Rückfragen stehen Ihnen die Leiterinnen der Einrichtungen Kita Kleine Immen (Telefon: 2085) und Kita Heidelbeerzwerge (4730) ab Montag, 16.03.2020, ab 7.00 Uhr, zur Verfügung.