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Gemeinsame Erklärung der Bürgermeister im Altkreis Hofgeismar

 

  • Alle städtischen Veranstaltungen bis 19.04.2020 werden abgesagt.
     
  • Alle Veranstaltungen über 1000 Teilnehmer sind bis 10.04.2020 untersagt. Ausnahmen sind nicht zulässig.
     
  • Alle Veranstaltungen unter 1000 Teilnehmern, die öffentlich zugänglich sind, erhalten bis 19.04.2020 keine Genehmigung.
     
  • Bei sonstigen Veranstaltungen wird den Veranstaltern empfohlen, eine Teilnehmerliste mit Name, Anschrift und Datum zu erstellen.
     
  • In der Stadthalle und den Dorfgemeinschaftshäusern werden bis 19.04.2020 keine neuen Zusagen erteilt.
     
  • Bei gebuchten Terminen werden die Veranstalter aufgefordert, eine Teilnehmerliste zu erstellen.
     

Kindergärten
Alle Kindergärten bleiben bis auf Weiteres geöffnet, die Kommunen werden den Empfehlungen des Gesundheitsamtes folgen.
Alle Veranstaltungen mit Eltern werden bis zum 19.04.2020 abgesagt.

 

Schwimmbäder
Diese bleiben vorerst geöffnet, die aktuelle Lage wird mit dem Hessischen Sozialministerium und dem Gesundheitsamt abgestimmt.

 

Vereine
Allen Vereinen wird empfohlen, ihre Versammlungen bis zum 19.04.2020 abzusagen. Städtische Vertreter werden bis dahin an Versammlungen nicht teilnehmen.

 

Museen und Büchereien
Diese bleiben geöffnet, spezielle Veranstaltungen werden abgesagt.
Alle Besucher müssen sich in Listen eintragen.

 

Sitzungen städtischer Gremien
Alle öffentlichen Sitzungen der gemeindlichen Gremien werden ab 14.03.2020 bis 19.04.2020 abgesagt.

 

Besuch in den Rathäusern
Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, bis zum 19.04.2020 möglichst die Rathäuser nicht aufzusuchen bzw. diese Besuche auf das absolut notwendige Maß zu beschränken. Es wird empfohlen, vor einem anstehenden Besuch einen vorherigen Telefonkontakt zu nutzen.

 

Jubiläen
Mit Rücksicht auf den besonders gefährdeten Personenkreis, werden die Kommunen bis zum 19.04.2020 keine Besuche aus Anlass von Geburtstagen oder Ehejubiläen vornehmen.