Feststellung von Nachrückern in die Stadtverordnetenversammlung
Die Gemeindewahlleiterin
der Stadt Immenhausen
34376 Immenhausen,
Von den am 06. März 2016 gewählten und vom Wahlausschuss am 11. März 2016 bestätigten Bewerberinnen und Bewerbern für
die Stadtverordnetenversammlung
ist Herr Carsten Seeger, Neue Wilhelmshäuser Str. 11, 34376 Immenhausen vom Wahlvorschlag der Freien Liste (FL) von seinem Mandat zurückgetreten.
Somit stelle ich fest, dass an seine Stelle der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages der Freien Liste (FL)
Herr Rüdiger Jung, Rehwinkel 11, 34376 Immenhausen
nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Immenhausen gemäß § 34 Abs. 4 in Verbindung mit § 25 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes binnen 2 Wochen nach Bekanntgabe Einspruch erheben.
Der Einspruch ist bei der Gemeindewahlleiterin der Stadt Immenhausen, Marktplatz 1, einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären.
Die Einspruchsfrist beginnt am 27.09.2019
und endet am 11.10.2019.
Die Gemeindewahlleiterin
gez. Anna-Lena Sprenger