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Amtliche Bekanntmachung: 2. Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührenordnung für die Vergabe von Räumen in den Gemeinschaftshäusern der Stadt Immenhausen vom 17.06.2013

Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21. Juni 2018 (GVBL. S. 291), der §§ 1 bis 5a, 9 bis 12 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 24.03.2013 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28.05.2018 (GVBl. S. 247), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Immenhausen in ihrer Sitzung am 13.06.2019 folgende 2. Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührenordnung für die Vergabe von Räumen in den Gemeinschaftshäusern der Stadt Immenhausen vom 17.06.2013 beschlossen:


Artikel I

§ 3 Nr. 2.3 erhält folgende Fassung:

Für Veranstaltungen der örtlichen Vereine, Verbände, Organisationen und Körperschaften des öffentlichen Rechts wird kein Benutzungsentgelt erhoben.

Ausgenommen hiervon sind Veranstaltungen, bei denen Eintritt erhoben wird bzw. deren Zweck auf wirtschaftliche Gewinnerzielung gerichtet ist. In diesen Fällen wird ein Benutzungsentgelt gem. Ziff. 1.4 erhoben. Für die Küchenbenutzung wird grundsätzlich ein Benutzungsentgelt gem. Ziffer 1.5 erhoben.
 

Artikel II

Diese 2. Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührenordnung für die Vergabe von Räumen in den Gemeinschaftshäusern der Stadt Immenhausen tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.

Die Benutzungs- und Gebührenordnung wird hiermit ausgefertigt.


Immenhausen, den 13.06.2019


Der Magistrat der Stadt Immenhausen

        

gez. Jörg Schützeberg                                       (Dienstsiegel)

   Bürgermeister