Die Abfallentsorgung informiert: Biotonnen an heißen Sommertagen

Zur Vermeidung von unangenehmen Gerüchen und Maden gibt die Abfallentsorgung Kreis Kassel folgende Tipps:

Gegen Fäulnisprozesse hilft, die Biotonne so schattig wie möglich zu stellen. Die Feuchtigkeit in der Biotonne kann dann durch zerknülltes Zeitungspapier auf dem Tonnenboden und zwischen den einzelnen Lagen Abfälle niedrig gehalten werden. Auch können feuchte Essensreste mit Zeitungspapier eingewickelt werden um die Restfeuchte aufzunehmen.

Da feuchtes Gras sehr stark zur Geruchsbildung neigt, sollte der Grasschnitt vorher angetrocknet und danach nicht in der Biotonne verdichtet werden.

Zur Reduzierung von Anhaftungen am Tonnenrand, Gerüchen und Madenbefall bietet die Abfallentsorgung Kreis Kassel für die Landkreisbewohner auch kompostierbare Biobeutel als Sammelhilfe zum Auskleiden der Vorsortiergefäße und der Biotonnen an. Die überwiegend aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellten Biobeutel bieten nahezu den gleichen Komfort wie herkömmliche Plastikbeutel, werden aber in den kreiseigenen Biokompostierungsanlagen vollständig abgebaut.

Mit den Biobeuteln des Kreises können auch Reste vom Nudelsalat, die Knochen vom Grillen, der verdorbene Erdbeerquark und andere Speisereste bequem, sauber und geruchsarm in die Biotonne gegeben werden. Die Beutel bleiben außen sauber und können zugeknotet beim „Vorbeigehen“ in die Biotonne gegeben werden ohne den Vorsortierbehälter mitnehmen zu müssen. Ein Extra-Weg zur Biotonne entfällt damit.

Nicht in die Biotonne gehören aber alle anderen Plastiktüten und Plastikverpackungen. Auch als kompostierbar gekennzeichnete Plastiktüten und Verpackungen sind weder bundesweit noch im Landkreis Kassel für die Biotonnen zugelassen (siehe Hintergrund).

Hintergrund

Das Bundesumweltministerium hat erst im Juni dieses Jahres wieder deutlich gemacht, dass auch biologisch abbaubare Plastiktragetaschen, abbaubare Plastikverpackungen, Einweggeschirr und Kaffeekapseln in Deutschland nicht in Biotonnen entsorgt werden dürfen und sich damit auch aktuell gegen einen anderslautenden Gesetzesentwurf der EU-Kommission gewandt.

Ausgenommen sind lediglich biologisch abbaubare Beutel zum Sammeln der Bioabfälle wie die Abfallentsorgung Kreis Kassel sie anbietet. Diese sind nach Bioabfallverordnung ausdrücklich für die Biotonnen zugelassen.

Um eine optimale Unterscheidbarkeit gegenüber anderen Plastikbeuteln zu gewährleisten, lässt die Abfallentsorgung seit über 20 Jahren diese Biobeutel für den Landkreis Kassel herstellen und gibt Aufdruck, Maße, Material, Dicke, Farbe u.a. vor. Dieses Vorgehen wird vom Umweltbundesamt in einem Gutachten zur Behandlung von biologisch abbaubaren Kunststoffen ausdrücklich empfohlen. Zudem empfiehlt das Gutachten die Eignung von Biobeuteln für jede Behandlungsanlage zu prüfen und dann „begründete Entscheidungen für oder gegen eine Zulassung von Biobeuteln in der entsprechenden Anlage zu treffen.“ Eine derartige, wissenschaftliche Prüfung in den kreiseigenen Biokompostierungsanlagen bestätigte die Eignung der vom Landkreis angebotenen Biobeutel für die Kreisanlagen.