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Mitteilungen der Verwaltung in der öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14. Dezember 2018 im Stadtverordnetensitzungssaal im Rathaus

Vorlage 62/2018

Mitteilungen der Verwaltung
 

Neustrukturierung der Holzvermarktung in Hessen – Schreiben des Hess. Ministeriums für Umwelt vom 13.11.2018

Mit Schreiben vom 13.11.2018 (eingegangen am 20.11.2018) hat das Hess. Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz über die Neustrukturierung der Holzvermarktung in Hessen informiert.

Übergangsweise ist vorgesehen, dass der Landesbetrieb Hessen-Forst die Vermittlung von Holz für körperschaftliche Forstbetriebe mit einer Forstbetriebsfläche über 100 Hektar bis zum 31.12.2020 weiterhin anbietet. Voraussetzung ist, dass der Körperschaftswaldbetrieb im Forstamtsbezirk mit nur geringem Anteil (<25 %) Körperschaftswald liegt (u.a. Reinhardshagen).

Anträge der Körperschaftswaldbetriebe über 100 Hektar sind dazu nicht erforderlich. Für unseren Stadtwald kann daher das Forstamt Reinhardshagen weiterhin die Holzvermarktung übernehmen. Bis 31.12.2020 muss jedoch eine andere Lösung gefunden werden.

 

Mitteilung des Landkreises Kassel bezüglich des Baugebietes Kampweg

Nach mehrfachen Nachfragen hat am 29.11.2018 die zuständige Fachbereichsleitung beim Landkreis Kassel der Stadt folgendes zur etwaigen Erweiterung der Schule auf der Fläche des Baugebietes Kampweg mitgeteilt:

„In Beantwortung Ihres Schreibens vom 19.09.2018, welches ich heute durch Herrn Kühlborn erhielt, teile ich Ihnen mit, dass die Grundschule entsprechende Bedarfe bei uns angemeldet hat.

Zunächst werden wir prüfen, ob eine Erweiterung der Schule an unserem Standort möglich ist und derzeit gibt es seitens des Schulträgers keine Überlegungen, die anstehende Erweiterung auf noch zu erwerbenden Flächen vorzunehmen. Sollte sich im Rahmen der vorgenannten Prüfung herausstellen, dass ein Erweiterungsbau an unsere Schule tatsächlich nicht möglich ist, werden wir uns zu Beginn des neuen Jahres mit Ihnen in Verbindung setzen.“

Die Mitglieder des Magistrats haben die o. a. Mitteilung am 29.11.2018 erhalten und sind der Auffassung, dass das Bauleitplanverfahren im Kampweg weitergeführt werden soll. Der ABSA Ausschussvorsitzende soll die Thematik auf die nächste Sitzung nehmen.

 

Abschlussbericht zur Abrechnung des Sanierungsverfahrens Stadtsanierung Immenhausen – Altstadt

Mit Abrechnungsbescheid durch die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen vom 30.11.2018 wurde die Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Altstadt Immenhausen abgeschlossen. Die städtebauliche Sanierungsmaßnahme Altstadt Immenhausen wurde im Zeitraum 1986 bis 2017 durchgeführt. Eine Förderung erfolgte im Zeitraum (Programmjahre) von 1986 bis 2007 (außer 1993). Insgesamt schließt die Sanierungsmaßnahme in den Einnahmen mit 10.036.056 Euro und in den Ausgaben von 10.039.053 Euro ab, sodass lediglich ein Fehlbetrag von 2.997,00 Euro entstanden ist. Eine Nachförderung des Fehlbetrages erfolgt nicht. Insgesamt wurden Mittel vom Bund in Höhe von 2.546.785,80 Euro und vom Land in Höhe von 3.721.779,95 Euro zur Verfügung gestellt (insgesamt somit 6.268.565,75 Euro).

Nach dem Abschlussbericht wurden die Ziele der Sanierung weitgehend erreicht. In Teilbereichen besteht weiterhin Sanierungsbedarf, insbesondere zur Energieeffizienz und Barrierefreiheit. Die Stadt hat bekanntlich auf die Erhebung von Ausgleichsbeträgen verzichtet. Die Zustimmung hierzu hat das Hess. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung am 16.02.2009 erteilt.

Die Wirtschaftsbank hat mit dem o. a. Bescheid mitgeteilt, dass die als Vorauszahlungen bewilligten Sanierungsfördermittel in Höhe von 6.268,565,75 Euro in einen nicht rückzahlbaren Zuschuss umgewandelt werden.

Die nicht einfache Erstellung des Schlussverwendungsnachweises hat nicht unerhebliche Aufwendungen insbesondere im Fachbereich II und III sowie der Sanierungsträgerin (Wohnstatt in Kassel) mit sich gebracht. Das nun vorliegende Ergebnis ist erfreulich. Ich danke daher allen, die in den 32 Jahren an den Sanierungsmaßnahmen beteiligt waren.

 

Information über die Überprüfung der Belegung der gewerblichen Betriebe in dem Industrie- und Gewerbegebiet Fohlenstatt

Das Land Hessen hat der Stadt in den Jahren 1998 bis 2006 bekanntlich großzügige Zuwendungen für die Erschließung des Gewerbegebiets Fohlenstatt zukommen lassen. Das Land Hessen hat unsere Stadt im Rahmen einer etwaigen Überfinanzierung angeschrieben und die Belegung des Gebietes mit Firmen überprüft. U. a. mussten Angaben zu den Arbeitsplätzen und den einzelnen Flächen abgegeben werden.

Nach den Rückmeldungen der gewerblichen Betriebe im Gewerbegebiet Fohlenstatt haben sich aktuell 35 Betriebe angesiedelt und 388,57 Arbeitsplätze sind als Vollzeitäquivalente geschaffen worden.

Die einzelnen Angaben wurden entsprechend an das Land Hessen weitergegeben. Aus meiner Sicht ist die Entwicklung des Gewerbegebietes Fohlenstatt für unsere Stadt sehr erfreulich.

 

Rücknahme des Antrages der Freien Liste auf Einreichung einer Feststellungsklage beim Verwaltungsgericht, ob die Straßenbeitragssatzung für die Stadt verpflichtend ist

Am 21.02.2018 hatte die Stadtverordnetenversammlung bekanntlich mehrheitlich beschlossen, dass die Stadt Feststellungsklage beim Verwaltungsgericht einlegt, ob die Straßenbeitragssatzung für die Stadt Immenhausen verpflichtend ist.

Mit Schreiben vom 04.12.2018 hat die Antragstellerin mitgeteilt, dass die Feststellungsklage nicht weiter verfolgt werden soll.

Durch die Aufhebung der Straßenbeitragssatzung am 27.08.2018 habe sich die Durchführung der Feststellungsklage lt. der Antragstellerin erübrigt. Die Freie Liste teilt weiter mit, dass sie fest davon überzeugt sei, dass die Feststellungsklage positiv für die Stadt Immenhausen ausgegangen wäre. Daher bittet die Freie Liste darum, den beschlossenen Antragstext nicht umzusetzen und zugleich die Aufhebung des Antrage/des Beschlusses. Aus Sicht der Freien Liste wäre es müßig, jetzt, da es keine Straßenbeitragssatzung mehr in der Stadt Immenhausen gibt, weiterhin auf sein Recht pochen zu möchten.

Der Stadtverordnetenvorsteher sollte daher die Aufhebung des am 21.02.2018 gefassten Beschlusses auf die Tagesordnung der nächsten Stadtverordnetenversammlung nehmen.


Einwohnerzahl der Stadt Immenhausen zum 30.06.2018 erstmals wieder über 7.000

Die amtliche Einwohnerzahl für unsere Stadt ist am 30.06.2018 erfreulicherweise erstmals seit 2011 wieder über die 7.000-er Grenze gestiegen.
Am 30.06.2018 hat unsere Stadt lt. der amtlichen Statistik offiziell 7.013 Einwohnerinnen– und Einwohner.