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Amtliche Bekanntmachung: Umlegung der Grundstücke im Verfahrensgebiet „Über den Höfen“ Gemarkung Holzhausen

Bekanntmachung (gemäß § 50 Abs. 1 Baugesetzbuch)
Nachstehender Beschluss über die Umlegung der Grundstücke im Verfahrensgebiet „Über den Höfen“ Gemarkung Holzhausen (1521)
wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Umlegungsbeschluss
(gemäß Baugesetzbuch (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung) für das Verfahrensgebiet „Über den Höfen“ Gemarkung Holzhausen (1521).

Die gesamte Amtliche Bekanntmachung finden Sie im Download.