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Wahlhelfer für die Landtagswahl 2018 gesucht!

Eine Demokratie lebt von der aktiven Teilnahme ihrer Bürgerinnen und Bürger am politischen Geschehen. Wahlen sind die Lebensgrundlage unserer Demokratie.

Die Abwicklung einer Wahl ist jedoch nur mit einer Vielzahl ehrenamtlicher Kräfte möglich. Für die Durchführung der Landtagswahl am 28. Oktober 2018 werden daher noch Wahlhelfer gesucht.

Voraussetzung für die Einberufung als Wahlhelfer ist ein Mindestalter von 18 Jahren und die deutsche Staatsangehörigkeit. Für die Mitarbeit im Wahllokal wird ein Erfrischungsgeld gemäß der Landeswahlordnung gewährt.

Als Mitglied des Wahlvorstands kann nicht berufen werden, wer Mitglied im zuständigen Wahlausschuss oder Vertrauensperson bzw. stellvertretende Vertrauensperson eines Wahlvorschlags ist. Auch Bewerber und Ersatzbewerber sind von einer Mitgliedschaft im Wahlvorstand ausgeschlossen.


Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich mit der Gemeindewahlleiterin, Frau Homberger, unter der Telefonnummer 05673/503-134 oder per E-Mail andrea.homberger@immenhausen.de in Verbindung setzen.


FB IV – Soziale und staatliche Aufgaben

Wahlamt

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Immenhausen
Di, 10. Juli 2018

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