Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste

Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Stadt Immenhausen für die Amtszeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2023 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Kassel und den Strafkammern des Landgerichts Kassel.

Die Stadtverordnetenversammlung hat in der Sitzung am 24.04.2018 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Kassel und das Amtsgericht Kassel gefasst.

Die Listen liegen gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom

Freitag, 11. Mai 2018 bis Freitag, 18. Mai 2018

zu jedermanns Einsicht während der allgemeinen Dienststunden im Fachbereich I, Zimmer 24, Rathaus, Marktplatz 1, 34376 Immenhausen, aus.


Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll beim Magistrat der Stadt Immenhausen, Marktplatz 1, 34376 Immenhausen Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.


Immenhausen, 07.05.2018


gez. Jörg Schützeberg

Bürgermeister