Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Als Favorit hinzufügen   Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Amtliche Bekanntmachung: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 40 „Kampweg“ gem. § 13 a BauGB

Bekanntmachung

 

Bauleitplanung der Stadt Immenhausen, Beschleunigtes Verfahren zur Aufstellung der des Bebauungsplanes Nr. 40 „Kampweg“ gem. § 13 a BauGB

Öffentliche Auslage gem. § 3 Abs. 2 BauGB

 

Ziel der Bauleitplanung: Die Stadt Immenhausen beabsichtigt mit dem vorliegenden Bebauungsplan die bauleitplanerischen Voraussetzungen für die Nachverdichtung der Kernstadt zu schaffen. Dabei soll ein gewisser Handlungsspielraum für die Gestaltung von Gebäuden nach modernen Wohnraumansprüchen und Wohnformen ermöglicht werden.

 

Der Geltungsbereich ist aus dem nachfolgenden Plan, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, zu ersehen.

 

Bebauungsplan Nr. 40 (Bild 1)

Lage des Geltungsbereichs (Maßstab im Original 1 :25.000)

 

Bebauungsplan Nr. 40 (Bild 2)

Geltungsbereich (Maßstab im Original 1:1.000)

 

Die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten ist gem. § 4b BauGB dem Büro für Freiraum- und Landschaftsplanung, Udenhäuser Str. 13, 34393 Grebenstein übertragen worden.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 40 „Kampweg“ nebst dazugehöriger Begründung liegt gem. § 13 a in Verbindung mit § 3 (2) BauGB in der Zeit vom

 

13.11.2017 bis einschl. 15.12.2017

 

während der allgemeinen Dienststunden der Stadtverwaltung: Mo – Di von 08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr, Mi von 08:00 – 12:00 Uhr, Do von 15:00 Uhr – 17:30 Uhr, Fr von 08:00 bis 12:00 Uhr im Rathaus der Stadt Immenhausen, Zimmer 34, Marktplatz 1, 34376 Immenhausen zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Zusätzlich werden die Unterlagen unter www.immenhausen.de veröffentlicht. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass nur der öffentlich ausgelegte, farbig angelegte

Plan seine volle Aussagekraft besitzt, und empfehlen, diese Planfassung einzusehen.

Von der Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB und dem Umweltbericht nach § 2a BauGB wird gem. § 13 a BauGB abgesehen. Ort und Dauer der Auslegung werden hiermit gem. § 3 (2) BauGB öffentlich bekannt gemacht mit dem Hinweis, dass Anregungen während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Immenhausen vorgetragen werden können. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen möglicherweise nicht berücksichtigt

werden (Präklusion nach § 4 a (6) BauGB). Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller

im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Der Flächennutzungsplan muss angepasst werden; Ziel Wohnbauflächen.

 

Immenhausen, den 03.11.2017

Der Magistrat der Stadt Immenhausen

gez. Schützeberg, Bürgermeister

 


 

Der Bekanntmachungstext kann nachstehend als pdf-Datei heruntergeladen werden.