Einziehung von öffentlichen Straßenflächen nach dem Hessischen Straßengesetz gem. § 6 – HStrG
Am Kirchweg
Gemarkung Holzhausen, Flur5 , Flurstück 84/2
Gemäß den Regelungen des § 6 HStrG – Einziehung – wird die
öffentliche Straße eingezogen. Für die weitere Widmung der Fläche besteht kein Verkehrsbedürfnis mehr. Mit der Einziehung wird nur eine Verkehrsfläche von unwesentlicher Bedeutung eingezogen.
Die Einziehung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Mit der Rechtswirksamkeit der Bekanntmachung endet die Eigenschaft der öffentlichen Straße.
Immenhausen, 06.10.2017
Der Magistrat der
Stadt Immenhausen
gez.
Jörg Schützeberg
Bürgermeister