Einziehung von öffentlichen Straßenflächen nach dem Hessischen Straßengesetz gem. § 6 – HStrG

Am Kirchweg

Gemarkung Holzhausen, Flur5 , Flurstück 84/2

 

Gemäß den Regelungen des § 6 HStrG – Einziehung – wird die

öffentliche Straße eingezogen. Für die weitere Widmung der Fläche besteht kein Verkehrsbedürfnis mehr. Mit der Einziehung wird nur eine Verkehrsfläche von unwesentlicher Bedeutung eingezogen.

 

Die Einziehung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Mit der Rechtswirksamkeit der Bekanntmachung endet die Eigenschaft der öffentlichen Straße.

 

Immenhausen, 06.10.2017

Der Magistrat der

Stadt Immenhausen

gez.

Jörg Schützeberg

Bürgermeister

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Veröffentlichung

Mi, 04. Oktober 2017

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