Bundestagswahl 2017 - Beantragung von Briefwahlunterlagen

Am 24. September 2017 findet in Deutschland die Bundestagswahl statt.

Wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger erhalten bis zum 03. September 2017 eine Wahlbenachrichtigung. Mit dieser Wahlbenachrichtigung kann am Wahlsonntag in den jeweils angegebenen Wahllokalen von 8.00 bis 18.00 Uhr gewählt werden.

 

Es besteht zudem die Möglichkeit bereits vorab per Briefwahl zu wählen.

Jeder Wahlberechtigte erhält dazu auf Antrag einen Wahlschein. Der Antrag kann mündlich oder schriftlich gestellt werden; die Schriftform wird auch durch eine Übermittlung in elektronischer Form (Telefax, E-Mail) gewahrt.

Eine telefonische Antragstellung ist nicht zulässig (§ 27 Abs. 1 Bundeswahlordnung).

Für die Antragsstellung empfiehlt es sich die Übersendung der Wahlbenachrichtigung abzuwarten. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Vordruck für den Wahlscheinantrag. Dieser kann dann ausgefüllt und unterschrieben beim Wahlamt eingereicht werden.

 

Verbindlich ist dies für die Wahlberechtigten allerdings nicht; Wahlscheine können auch ohne Verwendung des Vordrucks beantragt werden. Der Antragssteller muss dazu lediglich den Familien- und Vornamen, das Geburtsdatum und seine Wohnanschrift angeben.

 

Außerdem können die Briefwahlunterlagen über die Homepage der Stadt Immenhausen (www.immenhausen.de) beantragt werden. Für diesen Beantragungsweg benötigen Sie die Wahlbenachrichtigung und die darauf enthaltene Wählerverzeichnisnummer.

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen.

 

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist ab sofort bis zum 22. September 2017, 18.00 Uhr beim Wahlamt der Stadt Immenhausen möglich.

FB. IV - Wahlamt