Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Grebenstein: Bauleitplanung
Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 21 "Bei der Steinwarte" gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 4 Abs.1 und § 2 Abs.2 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Grebenstein hat in ihrer Sitzung am 12. Dezember 2025 den Beschluss gefasst, das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 21 "Bei der Steinwarte" einzuleiten und den genannten Bebauungsplan in Gänze aufzuheben.
Alle Unterlagen, d.h. der Vorentwurf zur Aufhebung des Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht, sind ab dem 20.04.2026 auf der Internetseite der Stadt Grebenstein einzusehen:
https://www.grebenstein.de/bekanntmachungen/index.php
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB findet in der Zeit vom 20.04.2026 bis 22.05.2026 einschl. statt.
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