Geflügelpest: Aufstallungspflicht und weitere Maßnahmen werden im Landkreis Kassel aufgehoben
Landkreis Kassel 13. Januar 2026
Geflügelpest: Aufstallungspflicht und weitere Maßnahmen werden im Landkreis Kassel aufgehoben
Allgemeinverfügung gültig ab Donnerstag
Landkreis Kassel. Die seit dem 30. Oktober 2025 bestehende Aufstallungspflicht für Geflügel – aufgrund des hohen Übertragungsrisikos des Geflügelpestvirus von Wildvögeln auf Hausgeflügel – wird ab Donnerstag, 15. Januar 2026, aufgehoben. Dies gilt ebenfalls für die Verbote von Veranstaltungen, bei denen Geflügel und gemeinsam mit Geflügel gehaltene Vogelarten gehandelt oder zur Schau gestellt werden sowie für das Verbot des Transports dieser Tiere zu solchen Veranstaltungen. Das teilt der Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Kassel mit.
Trotz der Aufhebung der Aufstallungspflicht wird Geflügelhaltern empfohlen, die erhöhten Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin konsequent einzuhalten, um ihre Bestände bestmöglich vor einer Einschleppung der Geflügelpest zu schützen.
Die Aufhebung der Maßnahmen wird in der Allgemeinverfügung Nr. 1/2026 bekanntgegeben und kann online unter www.landkreiskassel.de im Bereich „Aktuelles > Öffentliche Bekanntmachungen“ eingesehen werden.
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