Überarbeitung des Bebauungsplanes Nr. 44 „Glashütte“

Bebauungsplan Nr. 44 „Glashütte“, aufgestellt im Beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB

 

Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4a Abs. 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Immenhausen hat am 16.12.2016 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 44 "Glashütte" beschlossen. Der bisherige Entwurf wurde nicht zur Rechtskraft gebracht.


Da die sonstigen Voraussetzungen des § 13 a BauGB (Innenentwicklung) erfüllt sind, soll dieses Bauleitplanverfahren als beschleunigtes Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt werden.


Mit Datum vom 14.07.2021 hat die Stadtverordnetenversammlung den o.g. Plan mit Begründung in Verbindung mit § 3 (2) BauGB und TÖB § 4a (3) BauGB, (2.te Offenlegung) vom 25.05.2020 bis einschl. 05.06.2020, beschlossen. Da zu diesem Zeitpunkt bereits feststand, dass eine Beteiligung der Stadt Immenhausen zur weiteren Gestaltung des ehem. Glashüttengeländes weiterhin aufrechterhalten werden sollte, wurde der o.g. B-Plan nicht veröffentlicht.


Aufgrund der Änderung der Grundzüge der Planung hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 12.12.2025 daher beschlossen, den Bebauungsplan erneut zu veröffentlichen und öffentlich auszulegen.
 

Erfordernis und Ziel des Bebauungsplanes

 

Die Stadt Immenhausen beabsichtigt, das derzeit brachliegende ehemalige Betriebsgelände der Glashütte Süßmuth städtebaulich zu entwickeln und einer neuen Nutzung zuzuführen. In diesem Zusammenhang sollen auf den umliegenden Flächen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine weitere Innenentwicklung geschaffen und bestehende Nutzungen planungsrechtlich abgesichert werden.


Zur Entwicklung der Fläche plant die Stadt Immenhausen, ausgehend von verschiedenen Investorenanfragen, die Entwicklung einer gemischten Nutzung auf dem Glashüttengelände. Im Kontext der Gebietsnutzung soll das Gebiet der Glashütte als Urbanes Gebiet ausgewiesen werden. Die potenziellen Entwicklungsflächen um die Alte Ätzerei und das ehemalige Hotel Süßmuth sollen als Mischgebiet ausgewiesen werden.


Zur Ausweisung des Glashüttengeländes als Urbanem Gebiet ist die Schaffung von Baurecht im Rahmen eines Bebauungsplans notwendig. Die Stadt sieht für diesen Zweck das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB für Bebauungspläne der Innenentwicklung vor. Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst.


Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 44 „Glashütte“ verfolgt die Stadt Immenhausen folgende Ziele und Zwecke:
 

  • Entwicklung des Glashüttengeländes und Auflösung der vorhandenen städtebaulichen Missstände

  • Erreichen der Ziele der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme

  • Aktivierung von Nachverdichtungspotenzialen im Innenbereich

  • Herstellung eines Urbanen Gebietes in attraktiver Stadtlage bedingt durch die Nähe zum Bahnhof Immenhausen

  • Schaffung von Wohnraum mit guter Anbindung an den ÖPNV

  • Gewährleistung einer städtebaulich angepassten Neubebauung auf dem Glashüttengelände unter struktureller Fortentwicklung der umgebenden Baustrukturen

  • Eröffnung von Entwicklungsmöglichkeiten auf dem Gelände des ehemaligen Hotels der Glashütte

  • Verbesserung der verkehrlichen Erschließung des Gebietes durch Erweiterung des Park+Ride Angebotes

  • planungsrechtliche Absicherung vorhandener Nutzungen
     

Die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten ist gem. § 4b BauGB der Wohnstadt Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaugesellschaft Hessen mbH, Wolfsschlucht 18, 34117 Kassel übertragen worden.


Die Lage des Geltungsbereichs des Bebauungsplans sowie der Geltungsbereich sind aus den nachfolgenden Plänen, die Bestandteil der Bekanntmachung sind, zu ersehen.

 

 B-Plan Glashütte - Lage Geltungsbereich

Lage des Geltungsbereiches

 

 B-Plan Glashütte - Geltungsbereich

Geltungsbereich

 

Berücksichtigung der Umweltbelange

 

Gemäß §13a Abs.2 Nr.1 wurde bei der Aufstellung des Bebauungsplans „Glashütte“ von einer Umweltprüfung abgesehen. Die relevanten Umweltbelange nach §1 (6) Nr.7 BauGB wurden im Rahmen der umweltbezogenen Bewertung des Vorhabens und der artenschutzrechtlichen Einschätzung (Planungsgruppe Stadt + Land, Kassel, und BANU - Dipl.-Biol. Torsten Cloos, Spangenberg), der Untersuchung der Altlastensituation (SIG-Hessen Ingenieure, Immenhausen, und Geonik, Niestetal) und der schalltechnischen Untersuchung des Verkehrslärms (TÜV Hessen, Frankfurt a.M.) untersucht und bewertet.


Die Unterlagen können während der öffentlichen Auslegung im Rathaus Immenhausen eingesehen werden.
 

Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4a Abs. 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 44 „Glashütte“ nebst dazugehöriger Begründung wird gem. § 13 a in Verbindung mit § 3 (2) und § 4a Abs. 3 BauGB in der Zeit vom


27.12.2025 bis einschließlich 27.01.2026


im Internet unter www.immenhausen.de veröffentlicht. Aufgrund der langen Planungsphase des Bebauungsplanentwurfs, in der sich Rahmenbedingungen geändert haben, wird die Frist nicht gemäß § 4a Abs. 3 BauGB verkürzt.


Zusätzlich liegen der Bebauungsplanentwurf und die vorhandenen umweltbezogenen Unterlagen während der allgemeinen Dienststunden der Stadtverwaltung: Montag: 08.00-12.00 Uhr und 13.30-15.30 Uhr, Dienstag: 08.00-12.00 Uhr und 13.30-15.30 Uhr, Mittwoch: 08.00-12.00 Uhr, Donnerstag: 15.00-17.30 Uhr (insbesondere für Berufstätige), Freitag: 08.00-12.00 Uhr im Rathaus der Stadt Immenhausen, Raum 34, Marktplatz 1, 34376 Immenhausen zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.


Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass nur der öffentlich ausgelegte, farbig angelegte Plan seine volle Aussagekraft besitzt, und empfehlen, diese Planfassung einzusehen.


Stellungnahmen sollen gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zu den Änderungen abgegeben werden.


Geändert wurde die Gebietsfestsetzung des Glashüttengeländes und des Standortes des ehemaligen Verwaltungs- und Ausstellungsgebäudes von einem Allgemeinen Wohngebiet (WA) in ein Urbanes Gebiets (MU) mit der Modifizierung der zulässigen Nutzungen. Der Umfang des Mischgebietes um das ehemalige Hotel der Glashütte wurde räumlich verändert. Die Gemeinbedarfsfläche das Glasmuseums wurde erweitert. Die innere Erschließung des Geländes wurde hinsichtlich ihres Verlaufs und der Festsetzung als private Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung „verkehrsberuhigter Bereich“ geändert. Mit den Änderungen ging Überarbeitung der Nutzungsspinnen einher.


Die Internetseite, unter der der Bebauungsplanentwurf eingesehen werden kann, die Dauer der Veröffentlichungsfrist sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, werden hiermit gem. § 3 (2) BauGB öffentlich bekannt gemacht mit dem Hinweis, dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können, und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und .welche anderen leicht zu erreichenden Zugangsmöglichkeiten bestehen.


Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Veröffentlichung und Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.


Der Inhalt der Bekanntmachung wurde zusätzlich in das Internet eingestellt.

 

Immenhausen, den 15.12.2025


Der Magistrat der Stadt Immenhausen


gez. Lars Obermann  
Bürgermeister

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Immenhausen
Mo, 15. Dezember 2025

Bild zur Meldung

Weitere Meldungen