Einführung einer Bürgerfragestunde vor den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 25.06.2025 beschlossen, zur Stärkung der Mitbestimmungsrechte der Bürgerschaft ab sofort vor Beginn der ordentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung eine Bürgerfragestunde durchzuführen.

 

Die erste Bürgerfragestunde findet somit am 02.09.2025 um 18.30 Uhr vor der Stadtverordnetenversammlung statt.

 

Fragen können über dieses >>Online-Formular<< eingereicht werden.

 

Zweck und Inhalt

Alle Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Immenhausen können hier Fragen zu allgemein interessierenden, kommunalpolitischen Themen stellen, die die Stadt Immenhausen betreffen. Die Fragen können sich richten an:

 

  • den Magistrat

  • die Stadtverordnetenversammlung

  • eine oder mehrere in der Stadtverordnetenversammlung vertretene Fraktionen

 

Nicht zulässige Fragen

  • Fragen an Einzelpersonen

  • Fragen zu Themen, die auf der Tagesordnung der anschließenden Sitzung stehen

 

Fragen einreichen

  • Pro Einreichung ist eine Frage mit maximal 2 Unterfragen erlaubt.

  • Die Fragen können jederzeit schriftlich eingereicht werden, müssen jedoch spätestens 7 Tage vor der Sitzung der entsprechenden Stadtverordnetenversammlung eingehen - idealerweise über dieses Online-Formular.

  • Es ist anzugeben, an wen sich die Frage richtet (siehe oben).

 

Ablauf der Bürgerfragestunde

  • Die Bürgerfragestunde wird 14 Tage vor der Sitzung angekündigt auf der Homepage der Stadt Immenhausen (siehe >>Sitzungstermine<< bei der jeweiligen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung).

  • Der/Die Stadtverordnetenvorsteher/in prüft die Zulässigkeit der eingereichten Fragen und leitet die zugelassenen Fragen an die entsprechenden Stellen weiter.

  • Die Beantwortung der eingereichten und zugelassenen Fragen erfolgt mündlich durch den/die Bürgermeister/in, den/die Stadtverordnetenvorsteher/in oder den/die Fraktionsvorsitzende/n.

  • Ein mündlicher Vortrag der Frage durch den/die Fragesteller/in in der Sitzung erfolgt nicht.

  • Der/Die Fragesteller/in hat die Möglichkeit zu einer mündlichen Nachfrage.

  • Die Bürgerfragestunde ist auf maximal 30 Minuten begrenzt. Die Fragen werden nach der Reihenfolge ihres Eingangs beantwortet. Bereits aufgerufene Fragen werden auch nach Ablauf der festgesetzten Zeit beantwortet.

  • Nicht behandelte Fragen werden innerhalb einer Woche schriftlich beantwortet und in der nächsten Sitzung bekannt gegeben.

 

Hinweis auf den Bürgerscheck/Mängelmelder:

Hinweise über Schäden, notwendige Verbesserungen oder sonstige Anregungen können jederzeit und unabhängig von der Bürgerfragestunde an die Verwaltung gerichtet werden. Hierzu kann >>dieses Online-Formular<< der Stadt Immenhausen oder der >>landesweite Mängelmelder Hessen<< genutzt werden.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Immenhausen
Di, 19. August 2025

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