Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Kassel
Bewilligung für die Grundwasserentnahme aus den Tiefbrunnen 1 bis 6 Simmershausen gemäß § 8 Abs. 1 und § 10 Wasserhaushaltsgesetz zur Versorgung der Stadt Kassel und der Stadt Vellmar mit Trink- und Brauchwasser
Der Städtischen Werke Netz + Service GmbH, Eisenacher Straße 12, 34123 Kassel, wird auf Antrag in der Schlussfassung vom 20.12.2023 gemäß § 8 Abs. 1 und § 10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31.07.2009 (BGBI. | S. 2585) in der zurzeit geltenden Fassung mit Bescheid des Regierungspräsidiums Kassel vom 03.03.2025 unter Auferlegung von Nebenbestimmungen und befristet bis zum 31.03.2055 die Bewilligung erteilt, Grundwasser mittels der
nachfolgenden Gewinnungsanlagen, hier Tiefbrunnen (TB) auf den nachfolgenden Grundstücken:
TB 1 Simmershausen
Gemarkung Simmershausen,
Flur 17, Flurstück 90/6,
Rechtswert 3535696,
Hochwert 5692875,TB 2 Simmershausen
Gemarkung Simmershausen,
Flur 17, Flurstück 90/6,
Rechtswert 3535696,
Hochwert 5692875,TB 3 Simmershausen
Gemarkung Simmershausen,
Flur 17, Flurstück 120/2,
Rechtswert 3535250,
Hochwert 5692900,TB 4 Simmershausen
Gemarkung Simmershausen,
Flur 17, Flurstücke 113/1, 284/114,
Rechtswert 3535060,
Hochwert 5692860,TB 5 Simmershausen
Gemarkung Simmershausen,
Flur 18, Flurstück 50/1,
Rechtswert 3534650,
Hochwert 5692780,TB 6 Simmershausen
Gemarkung Hohenkirchen,
Flur 8, Flurstück 66/1,
Rechtswert 3532650,
Hochwert 5694500,
in einer Menge von bis zu gemeinsam 20.760 m3/d und 5.600.000 m3/a
zutage zu fördern, abzuleiten und zur Trink- und Brauchwasserversorgung im Gebiet der Stadt Kassel und der Stadt Vellmar zu gebrauchen und zu verbrauchen.
Die Rechtsbehelfsbelehrung des Bewilligungsbescheides lautet:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Kassel, Goethestraße 41 + 43, 34119 Kassel erhoben werden.
Der genannte Bewilligungsbescheid und eine Ausfertigung der Antragsunterlagen liegen für die Dauer von zwei Wochen, in der Zeit
vom 24.03.2025 bis einschließlich zum 07.04.2025,
während der üblichen Dienststunden bei der Stadtverwaltung Immenhausen, Marktplatz 1, 34376 Immenhausen, Zimmer-Nr. 34, zu jedermanns Einsicht aus.
Der Inhalt der Bekanntmachung sowie der Bewilligungsbescheid und die zur Einsicht ausgelegten Antragsunterlagen werden auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Kassel unter „Öffentliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den Vorschriften des WHG, insbesondere § 88 WHG, und ist für die Durchführung des o. g. Verfahrens erforderlich. Verantwortlicher der Datenverarbeitung ist das Regierungspräsidium Kassel, Am Alten Stadtschloss 1, 34117 Kassel. Die oder der Datenschutzbeauftragte des Regierungspräsidiums Kassel ist erreichbar unter . Soweit dies zur Bearbeitung des o. g. Verfahrens erforderlich ist, werden personenbezogene Daten an Dritte übermittelt. Hierzu gehört insbesondere die Weitergabe an Träger öffentlicher Belange. Die übermittelten Daten dürfen von den vorgenannten Stellen ausschließlich zur Durchführung des Verfahrens verwendet werden. Die Aufbewahrungsfristen für personenbezogene Daten richten sich nach den Regelungen des Aktenführungserlasses für die Dienststellen des Landes Hessen. Einwender haben in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten Anspruch auf Auskunft, Berichtigung, Löschung sowie auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß der Art. 15 ff. DSGVO. Zuständige Aufsichtsbehörde des Verantwortlichen der Datenverarbeitung ist die oder der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden.
Je eine Ausfertigung des Bescheides wurde dem Antragsteller sowie den bekannten Betroffenen zugestellt.
Gegenüber den übrigen Betroffenen erfolgt die Zustellung durch die öffentliche Auslegung. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid den übrigen Betroffenen als zugestellt.
Kassel, den 07.03.2025
Regierungspräsidium Kassel
GZ: RPKS - 31.1-79 e 611/2-2018/12

