An-/Ummeldung Hauptwohnung/alleinige Wohnung – Online-Service
Allgemeine Informationen
Wohnung Anmeldung/Ummeldung
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
Wohnsitz in Immenhausen online anmelden!
Sind Sie gerade umgezogen und möchten Ihren Wohnsitz als Haupt- oder alleinige Wohnung in Immenhausen anmelden? Oder Sie sind innerhalb Immenhausens umgezogen? Erledigen Sie das hier online, kostenlos und ohne Behördengang. Mit unserem Online-Service können Sie sich und Ihre Familie bequem von zuhause aus in Immenhause an‐ oder ummelden. Sie erhalten eine digitale Meldebestätigung und aktualisieren Ihren Personalausweis, Reisepass oder Ihre eID-Karte. Am einfachsten geht es mit Ihrem Smartphone. Derzeit steht der Online‐Service nur zur An‐ oder Ummeldung des Hauptwohnsitzes bzw. der alleinigen Wohnung zur Verfügung. Bitte beachten Sie: Geben Sie ihr tatsächliches Einzugsdatum (kann abweichen von dem Einzugsdatum auf der Wohnungsgeberbestätigung) an.
Sie benötigen für die Online-Anmeldung
• Ihren Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (oder eID‐Karte für Unionsbürger/-innen mit freigeschalteter Online‐Ausweisfunktion),
• die AusweisApp ,
• ein NFC-fähiges Smartphone oder einen PC/Laptop mit Kartenlesegerät und
• das kostenfreie BundID-Konto zur Nutzung digitaler Verwaltungsdienstleistungen, welches Sie auch im Zuge des Online‐Services einrichten können.
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass bei einem Umzug auch Kraftfahrzeuge, die auf Sie oder mitziehende Familienangehörige zugelassen sind, ebenfalls auf die neue Wohnanschrift umzumelden sind. Dies können Sie teilweise auch online erledigen. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie bei der für die Stadt und den Landkreis Kassel zuständigen KFZ-Zulassungsstelle .
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben von sämtlichen anzumeldenden Personen
Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt von:
aus dem Ausland zugezogenen Personen:
Die letzte Wohnanschrift in Deutschland
betreuten Personen:
Schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
Personen, die nicht selbst erscheinen können:
Schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
Ehegatten, Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz und minderjährige Familienangehörige mit denselben Zuzugsdaten (Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen) sollen gemeinsam einen Meldeschein verwenden. Es reicht aus, wenn unter Vorlage der o. g. Ausweisdokumente dann ein Ehegatte oder Lebenspartner die Anmeldung/Ummeldung vornimmt (volljährige Kinder haben eine eigene Anmeldung/Ummeldung/Abmeldung vorzunehmen.
Gebühren
Gebührenfrei
Ansprechpartner
Fachbereich IV - Soziale und staatliche AufgabenMarktplatz 1
34376 Immenhausen
Fabio Marinho da Costa
Zimmer 02
Marktplatz 1
34376 Immenhausen
(05673) 503 - 132
(05673) 503 - 188
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