Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraums


Allgemeine Informationen

Für viele private Vorhaben, die sich auf den Straßenverkehr auswirken können oder über den sogenannten Gemeingebrauch des öffentlichen Verkehrsraums hinausgehen, ist eine verkehrsrechtliche Genehmigung bzw. eine Sondernutzungserlaubnis der zuständigen Straßenbehörde erforderlich.

 

Dies ist z. B. dann der Fall, wenn Container oder Baugerüste aufgestellt werden sollen, man ein Straßenfest o. ä. durchführen möchte oder eine Straßensperrung wegen einer Baumaßnahme in Betracht kommt. Für Gemeindestraßen und Gehwege ist grundsätzlich die Stadt Immenhausen zuständig, während für den Bereich der Landesstraßen auch in der Innerortslage der Landkreis Kassel zuständige Straßenverkehrsbehörde ist.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass mit Vorhaben, die sich auf den Verkehr auswirken können, erst dann begonnen werden darf, wenn hierfür die verkehrsrechtliche Anordnung erteilt wurde!

 

Der Antrag ist grundsätzlich mindestens eine Woche vor Beginn der beabsichtigten Maßnahme einzureichen.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen


Gebühren

Gebührenrahmen: 10,20 € - 767,00 €


Ansprechpartner

Fachbereich IV - Soziale und staatliche Aufgaben
Marktplatz 1
34376 Immenhausen

Dirk Brede
Zimmer 01
Marktplatz 1
34376 Immenhausen
Telefon (05673) 503 - 136
Telefax (05673) 503 - 188


Formulare

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