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Ummeldung eines minderjährigen Kindes - Einverständniserklärung


Allgemeine Informationen

Sorgerecht und Meldevorgang

 

Getrenntlebende Sorgeberechtigte müssen künftig bei bestimmten Meldevorgängen für die gemeinsamen Kinder vorab ihr Einvernehmen bekunden.

Immer dann, wenn Kinder und Sorgeberechtigte künftig nicht mehr für eine gemeinsame Wohnung gemeldet sind oder wenn die alleinige Wohnung oder Hauptwohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen Sorgeberechtigten verlegt werden soll, ist das Einverständnis des nicht-mitziehenden Sorgeberechtigten vorab nachzuweisen (siehe Verwaltungsvorschriften zu §22 des Bundesmeldegesetzes).

Um Ihnen unnötige Wege zu ersparen, möchten wir Sie bitten, unser entsprechendes Formular vor Ihrem Besuch der Meldebehörde gemeinsam mit dem anderen Sorgeberechtigten auszufüllen, zu unterschreiben und mitzubringen.

Sollte Sie das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für Ihr Kind besitzen, bringen Sie bitte den entsprechenden Nachweis (z. B. den Beschluss des Familiengerichts) mit.


Ansprechpartner

Fachbereich IV - Soziale und staatliche Aufgaben
Marktplatz 1
34376 Immenhausen

Anita Schmidt
Zimmer 02
Marktplatz 1
34376 Immenhausen
Telefon (05673) 503 - 132
Telefax (05673) 503 - 188


Formulare

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