Sterbefallanzeige


Allgemeine Informationen

Zu den vielfältigen Aufgaben des Standesamtes gehört es auch, dass der Tod eines Menschen hier beurkundet wird. Für die Beurkundung eines Sterbefalls ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk (Gemarkungsgebiet) der Tod eingetreten ist. Eine Beurkundung kann aber nur dann durchgeführt werden, wenn alle erforderlichen Unterlagen beim Standesamt vorliegen. 

 

In der Regel informiert Sie das von Ihnen gewählte Bestattungsinstitut über die notwendigen Unterlagen und kümmert sich um die Formalitäten.


Notwendige Unterlagen

Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem Standesamt über die vorzulegenden Unterlagen.


Ansprechpartner

Fachbereich IV - Soziale und staatliche Aufgaben
Marktplatz 1
34376 Immenhausen

Vera Möllers
Zimmer 03
Marktplatz 1
34376 Immenhausen
Telefon (05673) 503 - 131
Telefax (05673) 503 - 188

Matthias Werner
Zimmer 04
Marktplatz 1
34376 Immenhausen
Telefon (05673) 503 - 134
Telefax (05673) 503 - 188


Formulare

Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).