Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
Allgemeine Informationen
Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen
Inanspruchnahme der Parkplätze mit Rollstuhlfahrersymbol (EU-einheitlicher, blauer Parkausweis)
Schwerbehinderte Menschen mit
- einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen „aG“ im Ausweis) oder mit
- Blindheit (Merkzeichen „Bl“ im Ausweis) oder mit
- beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen
haben das Recht zur Nutzung der Parkplätze für behinderte Menschen mit Zeichen 314 und 315 (Parkplatz) und dem Zusatzzeichen „Rollstuhlfahrersymbol“ sowie zur Inanspruchnahme weiterer Parkerleichterungen.
Inanspruchnahme von Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen
Das Straßenverkehrsrecht hat auch für andere schwerbehinderte Menschen, denen Parkerleichte-rungen bislang nur im Bereich einzelner Bundesländer gewährt werden konnten, Änderungen ge-bracht. Die Regelungen gelten bundesweit.
Diese gelten für schwerbehinderte Menschen
- mit den Merkzeichen G und B und einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) oder
- mit den Merkzeichen G und B und einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstö-rungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einem GdB von wenigstens 50 für Funktionsstö-rungen des Herzens oder der Atmungsorgane oder
- mit einer Morbus-Crohn- oder Colitis ulcerosa-Erkrankung, wenn hierfür ein GdB von we-nigstens 60 vorliegt oder
- mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt.
Umfang der Parkerleichterungen:
Die Parkerleichterungen reichen u.a. vom Parken im eingeschränkten Haltverbot bis zu 3 Stunden über das Parken in Fußgängerzonen zu bestimmten Zeiten bis hin zum Parken auf Parkplätzen für Anwohner bis zu 3 Stunden.
Parkplätze mit Rollstuhlfahrersymbol bleiben jedoch dem Personenkreis vorbehalten, denen ein blauer EU-Parkausweis ausgestellt wurde.
Parkerleichterungen im Einzelnen
Die Möglichkeiten, die das Straßenverkehrsrecht allen anspruchsberechtigten schwerbehinderten Menschen einräumt, sind vielfältig. Um Ihnen den Überblick zu erleichtern, finden Sie unten ste-hend eine Zusammenstellung der aktuell geltenden Parkerleichterungen. --> Link siehe Unten!
Ausnahmegenehmigung und Parkausweise
Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie blinde Menschen kön-nen die Parkberechtigung mit dem EU-einheitlichen blauen Parkausweis nachweisen.
Für die übrigen Personengruppen wurde als Nachweis ein, ebenfalls bundeseinheitlicher, Parkausweis in der Farbe Orange eingeführt.
Die Ausnahmegenehmigung und der Parkausweis für in Immenhausen wohnende Einwohnerinnen und Einwohner werden durch die Stadtverwaltung (Fachbereich IV – Soziale und staatliche Aufgaben) ausgestellt.
Antragstellung / Verfahren / vorzulegende Unterlagen:
Die Berechtigung, Parkerleichterungen in Anspruch nehmen zu dürfen, wird durch die Ausnahme-genehmigung und den jeweils entsprechenden Parkausweis nachgewiesen.
Dem Antrag beigefügt werden muss eine Kopie (Vorder- und Rückseite) des Schwerbehinderten-ausweises bzw. des letzten Feststellungsbescheides des Versorgungsamtes. Sofern Sie den EU- einheitlichen blauen Parkausweis beantragen, ist zusätzlich noch ein aktuelles Passbild beizufügen.
Durch die Stadt Immenhausen ist nach der Antragstellung bei dem Versorgungsamt Kassel eine Stellungnahme anzufordern. Das Versorgungsamt teilt der Stadt Immenhausen mit, ob Sie unter einen der o. g. Personenkreise fallen oder nicht. Sofern durch das Versorgungsamt die Zugehörig-keit zu einem der o. g.
Personenkreise bestätigt wird, kann Ihnen dann durch die Stadtverwaltung die entsprechenden Parkerleichterungen gewährt und die Ausnahmegenehmigung sowie der Parkausweis ausgestellt werden.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
- Ausnahmegenehmigung zur Gewährung von Parkerleichterungen
- Schwerbehindertenausweis
Kosten
Gebührenfrei
Ansprechpartner
Fachbereich IV - Soziale und staatliche AufgabenMarktplatz 1
34376 Immenhausen

Dirk Brede
Zimmer 01
Marktplatz 1
34376 Immenhausen (05673) 503 - 136
(05673) 503 - 188