Melderegisterauskunft


Allgemeine Informationen

Das Melderegister ist kein öffentliches Register. Es besteht aber grundsätzlich die Möglichkeit, Auskünfte über einzelne bestimmte Personen einzuholen. Die Auskunftserteilung durch die Meldebehörde ist nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zulässig.

 

Eine einfache Melderegisterauskunft umfasst folgende Daten:

 

 

Werden weitere Daten für eine erweiterte Melderegisterauskunft benötigt, ist das berechtigte oder rechtliche Interesse für jede einzelne Auskunft glaubhaft zu machen bzw. nachzuweisen. Das Auskunftsersuchen muss ausreichende Hinweise zur eindeutigen Identifizierung der gesuchten Person enthalten, damit wir jede Verwechslung ausschließen können.

 

Telefonische Melderegisterauskünfte werden nicht erteilt. Melderegisterauskünfte werden nur auf schriftliche Anfrage hin bzw. bei persönlicher Vorsprache erteilt.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

Neben den Angaben

 

 

zur gesuchten Person, brauchen wir von Ihnen unbedingt folgende Angaben:

 


Gebühren

 

Zahlungswege:

 

Bitte beachten Sie:

 

Die volle Verwaltungsgebühr wird auch dann fällig, wenn


Ansprechpartner

Fachbereich IV - Soziale und staatliche Aufgaben
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34376 Immenhausen

Nico Salewski
Empfang
Marktplatz 1
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Telefon (05673) 503 - 0
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